Rauchverbot ausgeweitet Neue Rauchverbotszone vor dem Klinikum Tuttlingen gilt seit Juni

Neue Rauchverbotszone vor dem Klinikum Tuttlingen gilt seit Juni
Im Zugangsbereich des Klinikums ist im Zuge der Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes das Rauchen ab sofort untersagt. (Bild: Klinikum Tuttlingen)
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Vor dem Klinikum Landkreis Tuttlingen gilt seit dem 1. Juni ein erweitertes Rauchverbot. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden.

Baden-Württemberg hat das Rauchverbot verschärft. Seit Montag, 1. Juni, gelten im Zuge einer Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes strengere Regeln. Davon betroffen ist auch der stark frequentierte Zugangsbereich des Klinikums Landkreis Tuttlingen (KLT). Dort sind ab sofort klassische Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas und Vaporizer verboten.

Bislang hielten sich in diesem Bereich zahlreiche Raucher auf, insbesondere Patienten, die zum Rauchen ins Freie gingen. Als beliebter Treffpunkt galten die Sitzbänke links und rechts des Zugangswegs zum Haupteingang. Dort mussten auch viele Klinikbesuchende vorbeigehen. Durch die neue Regelung sollen sie besser geschützt werden. Rauchen ist nun erst im Bereich des Vorplatzes zwischen dem alten E-Bau und dem Parkhaus erlaubt.

Verbot deutlich gekennzeichnet

Neu ist, dass das Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen gilt. Vor dem Klinikum weisen neben Verbotsschildern auch großformatige Symbole auf dem Boden auf die neue Regelung hin.

Bußgelder bei Verstößen

Wer trotz des Verbots raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach der neuen gesetzlichen Regelung kann dafür eine Geldbuße von bis zu 200 Euro verhängt werden. Bei einem weiteren Verstoß innerhalb eines Jahres droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.

(Quelle: Klinikum Tuttlingen)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.