Kreisverwaltung legt Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 vor

Kreisverwaltung legt Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 vor
Ausschuss für Verwaltung und Finanzen. (Bild: Landkreis Tuttlingen)

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Die Kreisverwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 vorgelegt und blickt dabei auf schwierige Zeiten, die sich auch direkt auf den Kreishaushalt auswirken.

„Die vielschichtigen aktuellen Herausforderungen – der Ukraine-Krieg, der Krieg in Gaza und Israel, steigende Rohstoff- und Energiepreise, der wirtschaftliche Einbruch – wirken sich auf alle Lebensbereiche aus. Dass die guten Zeiten vorerst vorbei sind, zeigt sich in aller Deutlichkeit auch im Entwurf des Kreishaushalts 2024“, so Landrat Stefan Bär.

Bereits in diesem Jahr hatte der Landkreis einen defizitäre Haushalt zu verzeichnen. Auch im kommenden Haushaltsjahr werden die Aufwendungen aus eigener Kraft nicht abgedeckt werden können.

Die Gründe für die angespannte Haushaltslage liegen zum einen darin, dass die Steuerkraftsumme nur noch minimal ansteigt. Zum anderen ist bei der Grunderwerbssteuer, von der der Landkreis in den vergangenen Jahren stark profitieren konnte, in Folge der zum Stillstand gekommenen Baukonjunktur ein deutlicher Einbruch zu verzeichnen. Demgegenüber stehen auf der Ausgabenseite eine erneute Steigerung des Sozialaufwandes um rund 3,4 Mio. Euro sowie eine Personalkostensteigerung um 4,3 Mio. Euro bedingt durch den jüngsten Tarifabschluss.

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung eine Anhebung des Verlustausgleichs des Klinikums Landkreis Tuttlingen von 2 auf 3,5 Mio. Euro vor, da die bisher eingesetzten Beträge aufgrund der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation aller Krankenhäuser absehbar nicht ausreichen werden.

Obwohl die Verwaltung schon im Vorfeld Kürzungen der internen Mittelanmeldungen vorgenommen hat, schließt der Entwurf mit einem Defizit von 4,3 Mio. Euro ab. Darin ist eine Erhöhung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt auf 32,8 Prozent – verbunden mit Mehreinnahmen von rund 2,6 Mio. Euro – bereits berücksichtigt. „Ohne diese Erhöhung würde der Fehlbetrag bei knapp 7 Mio. Euro liegen. Dies wäre mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung nicht vertretbar“, so Landrat Bär.

Trotz der Erhöhung wird lediglich ein Zahlungsmittelüberschuss von 3,2 Mio. Euro erzielt, mit dem zwar die ordentlichen Tilgungsraten von 2,5 Mio. Euro und damit die gesetzlichen Verpflichtungen erbracht werden können. Für die geplanten Investitionen bleibt lediglich ein eigener Finanzierungsanteil von rund 640.000 Euro. Auch die Abschreibungen werden nicht wie vom Haushaltsrecht eigentlich vorgesehen vollumfänglich erwirtschaftet. Stattdessen muss sowohl der Fehlbetrag sowie der weit überwiegende Teil der Investitionen aus der vorhandenen Liquidität gedeckt werden.

Insgesamt plant die Kreisverwaltung im Gesamtergebnishaushalt mit Erträgen im Volumen von rund 278,35 Mio. Euro. Dem stehen Aufwendungen von rund 282,62 Mio. Euro gegenüber. Dabei bildet der Sozialhaushalt mit Nettoaufwendungen von rund 84,3 Mio. Euro den größten Block. Insgesamt ergibt sich daraus für das Jahr 2024 ein Fehlbetrag im Haushalt von rund 4,27 Mio. Euro.

Das Haushaltvolumen steigt bei den Erträgen gegenüber dem Vorjahr um 18,4 Mio. Euro, bei den Aufwendungen um 19,3 Mio. Euro. Für die anstehenden Investitionen für Infrastruktur- und Baumaßnahmen sowie Neuanschaffungen hat die Kreisverwaltung rund 12,89 Mio. Euro eingeplant.

Für 2024 ist zur Finanzierung des Finanzhaushaltes keine Kreditaufnahme geplant. Zum Jahresende 2024 wird dadurch der Schuldenstand auf 18,8 Mio. Euro sinken.

Der Haushalt wird in den kommenden Wochen in den Ausschüssen des Kreistags intensiv beraten und dann in der Kreistagssitzung am 18. Januar 2024 verabschiedet.

(Pressemitteilung: Landkreis Tuttlingen)