Landkreis Sigmaringen plant vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in Meßkirch

Landkreis Sigmaringen plant vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in Meßkirch
Aktuell betreibt der Landkreis Sigmaringen vier Gemeinschaftsunterkünfte zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten an drei Standorten. (Symbolbild: picture alliance / epd-bild | Peter Juelich (Jülich))

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Der Landkreis Sigmaringen ist rechtlich dazu verpflichtet, Gemeinschaftsunterkünfte für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Um dieser Verpflichtung auch in Zukunft nachkommen zu können, wird es erforderlich sein, die bereits vorhandenen Kapazitäten auszubauen.

Dafür wurden in den vergangenen Monaten mehrere potenziell nutzbare Standorte, Immobilien und Freiflächen geprüft. Als geeignet und verfügbar haben sich dabei das Gelände und das Gebäude der Diskothek Ritterhof in Meßkirch erwiesen. Vor diesem Hintergrund plant der Landkreis Sigmaringen dort die vorläufige Unterbringung von bis zu 90 Geflüchteten in entsprechenden Wohncontainern.

Um die Einwohner der Stadt Meßkirch umfassend über diese Pläne zu informieren, findet am Mittwoch, 3. April, um 19 Uhr eine Einwohnerversammlung in der Stadthalle Meßkirch statt. Landrätin Stefanie Bürkle und die Verantwortlichen des Landratsamts stehen dabei auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Aktuell betreibt der Landkreis Sigmaringen vier Gemeinschaftsunterkünfte zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten an drei Standorten. In Sigmaringen, Mengen und Hohentengen stehen insgesamt 560 Plätze zur Verfügung, sodass die Nutzung von Sporthallen oder Zelten zur Unterbringung von Geflüchteten bislang vermieden werden konnten. Das hat für den Landkreis auch weiterhin oberste Priorität.

(Pressemitteilung: Landkreis Sigmaringen)