Landkreis Sigmaringen plant vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in Meßkirch
Der Landkreis Sigmaringen ist rechtlich dazu verpflichtet, Gemeinschaftsunterkünfte für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Um dieser Verpflichtung auch in Zukunft nachkommen zu können, wird es erforderlich sein, die bereits vorhandenen Kapazitäten auszubauen.