Weitere acht Jahre Daniel Rapp in Ravensburg für dritte Amtszeit verpflichtet

Daniel Rapp in Ravensburg für dritte Amtszeit verpflichtet
Dr. Daniel Rapp (rechts) wurde für seine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister von Ravensburg verpflichtet. Stadtrat August Schuler (links) nahm im Namen des Gemeinderates die Verpflichtung vor. (Bild: Stadt Ravensburg)
WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Dr. Daniel Rapp wird offiziell für weitere acht Jahre als Oberbürgermeister verpflichtet. Die Vereidigung erfolgt in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats in Ravensburg.

Nach seiner Wiederwahl im März wurde Dr. Daniel Rapp nun auch offiziell für eine weitere Amtszeit verpflichtet. In der Gemeinderatssitzung am 22. Juni nahm Stadtrat August Schuler die Zeremonie im Namen des Gemeinderats vor.

Der Oberbürgermeister leistete dabei die Eidesformel und gelobte „Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, die gewissenhafte Wahrung der Rechte der Stadt und die Förderung des Wohls der Stadt und der Einwohnerinnen und Einwohner.“

Historische Glocke zur Vereidigung geläutet

Zur Vereidigung wurde auch das „Kupferle“ geläutet. Dabei handelt es sich um eine kleine historische Glocke auf dem Dach des Historischen Ravensburger Rathauses.

Früher rief die Glocke die Mitglieder des Gemeinderats zu Sitzungen zusammen. Ab 1845 war sie zwischenzeitlich nicht mehr vorhanden, bevor sie in den 1930er Jahren bei einem Umbau des Rathauses wieder installiert wurde. Das „Kupferle“ dient weder als Signal noch als Uhr und besitzt deshalb keine festgelegten, wiederkehrenden Läutzeiten.

Heute wird die Glocke ausschließlich zu besonderen Anlässen geläutet. Dazu zählen die Verpflichtung eines Oberbürgermeisters, die konstituierende Sitzung eines neu gewählten Gemeinderats alle fünf Jahre sowie die Insignienübergabe an das Trommlerkorps beim Rutenfest.

Klare Mehrheit bei der Wahl

Bei der Oberbürgermeisterwahl am 8. März dieses Jahres erhielt Dr. Daniel Rapp im ersten Wahlgang 78,4 Prozent der Stimmen und damit die erforderliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Ravensburg.

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sieht nach der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl vor, dass die Vereidigung des Oberbürgermeisters in öffentlicher Sitzung durch ein vom Gemeinderat bestimmtes Mitglied erfolgt.

(Quelle: Stadt Ravensburg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.