Die 110 oder 112 wählen, weil man sich das Bein geprellt hat oder die Nachbarn zu laut feiern: falsche Notrufe oder Fake-Anrufe werden immer mehr. Dabei kann der Missbrauch von Notrufen sogar eine Straftat sein.
Notrufe an Rettungsdienste sollten eigentlich nur in Notfällen abgesetzt werden. Doch die Nummern 110 und 112 werden immer wieder auch dann gewählt, wenn gar keine Hilfe benötigt wird. Noch schlimmer sind Fake-Anrufe, die eine Notlage nur vortäuschen.
Das baden-württembergische Innenministerium teilte Anfang dieses Jahres mit, wie oft die Hilfenummern in den letzten Jahren missbraucht wurden. In Baden-Württemberg wurden für 2021 fast 800 Fälle gezählt. Das ist der höchste Wert seit 2017.
Notruf nur im Notfall!
Die Hilfenummern 110 und 112 sollten nur in echten Notfällen gewählt werden! Also dann, wenn eine potenziell lebensbedrohliche oder sehr gefährliche Situation vorliegt. Ein verstauchtes Bein oder Lärmbelästigung gehören hier nicht dazu.
Das betonte auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl in einer Mitteilung: „Wenn Sie krank sind und die Arztpraxen geschlossen haben oder wenn Sie nicht lebensbedrohlich erkrankt, aber nicht bis zur nächsten Sprechzeit warten können, dann wählen Sie die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: Die 116117.“, so Strobl.

Fake-Anrufe: das „Swatting“
Neben den falschen Notrufen kommt es auch immer wieder zu sogenannten „Swatting-Arufen“. Dabei täuscht der Täter einen Notfall vor, mit dem Ziel, dass die Polizei und Rettungskräfte an einem bestimmten Ort oder bei einer bestimmten Person auftauchen.
Die Bezeichnung leitet sich dabei von der amerikanischen Spezialeinheit „Special Weapons and Tactics“ (SWAT) ab, die unter anderem bei Geiselnahmen und Amokläufen zum Einsatz kommt. Laut der Homepage „anwalt.org“ beobachten Behörden vor allem in der Online-Gaming-Szene vermehrt Swatting-Anrufe. Ziel ist es dabei, unliebsamen Gegenspielern durch den Polizeieinsatz zu schaden, wenn diese gerade selbst live Audio- oder Videoübertragungen streamen.

Missbrauch der Notrufnummern kann strafbar sein
Die Polizei Nordrhein-Westfalen betont ganz klar: „Wer den Notruf nur zum Spaß wählt, begeht eine Straftat.“ Die Polizei sei zwar auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Ein Missbrauch der Notrufnummern 110 und 112 ist laut Polizei jedoch kein Spaß: Wer Notrufe vortäuscht, die zum Einsatz von Rettungskräften führen, begeht eine Straftat.
Konkret heißt es seitens der Behörden: „Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe missbraucht oder vortäuscht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Zudem können die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.“
Denn unnötige Anrufe bei den Einsatzzentralen von Polizei und Rettungsdienst blockieren die Leitungen für die Notrufe, die wirklich wichtig und dringend sind.

Zum Hintergrund: 110 oder 112?
Eingeführt wurden die Notrufnummern in Baden-Württemberg in den 70er-Jahren: Der Notruf geht auf die Björn Steiger Stiftung zurück, die nach dem Tod des Jungen durch einen Verkehrsunfall im Jahr 1969 gegründet wurde. Die Björn Steiger Stiftung widmet sich bis heute der Notfallhilfe.
Unter 110 wird der Notruf an das örtlich zuständige Polizeipräsidium weitergeleitet. Diese Nummer sollte man dann wählen, wenn man sich bedroht fühlt, in Gefahr ist oder einer Straftat ausgesetzt ist. Auch wenn man beobachtet, dass andere in solche Situationen geraten oder man vermutet, dass eine solche Situation vorliegen könnte, ist dies die richtige Nummer.
Die 112 führt zur Feuerwehr und Rettungsdiensten. Diese Nummer sollte bei Unfällen, bei Bränden oder in einer akuten, potenziell lebensbedrohlichen Notlage gewählt werden.
Auch wenn die Situation unklar ist, aber lebensbedrohlich sein könnte, kann die 112 angerufen werden. Die Nummer ist in ganz Europa kostenfrei erreichbar, auch vom Mobiltelefon, selbst ohne Mobilfunknetz.
(Quellen: SWR, polizeifuerdich.de, Polizei NRW, landtag-bw.de, anwalt.org, tk.de)