Letzte Woche erhielten wir in der Redaktion einen Brief eines Lesers, der offensichtlich Opfer eines Internet-Banking-Betruges wurde. Dieser Vorgang zeigt auf, wie wichtig ein sorgsamer Umgang mit Bankgeschäften im Internet ist und wie schwierig es ist für Kontoinhaber ist, den Nachweis für einen Betrug zu führen.
Das Schreiben des Betroffenen
Hier den an Wochenblatt-Media gerichteten Brief in vollem Umfang: „Ich wende mich an Sie, um auf einen aus meiner Sicht relevanten Verbraucherfall für die ganze Region des Wochenblattes aufmerksam zu machen, der möglicherweise auch einmal andere Bankkunden betreffen könnte.
Im August 2025 wurde von meinem Konto bei der VR Bank Donau-Oberschwaben eG ein Betrag von 18.000,00 Euro im Rahmen eines Online-Banking-Vorganges belastet. Nach meiner Darstellung handelt es sich hierbei um einen Betrugsfall. Eine Strafanzeige wurde unmittelbar erstattet.
Die Bank hat meinen Antrag auf Erstattung des Betrages bis zum heutigen Tage abgelehnt. Der Schaden wurde mir bis zum heutigen Tage auch in keinster Form ersetzt. Ich selbst muss den angeführten Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zurückweisen.
Da es sich um einen erheblichen finanziellen Schaden handelt und Verbraucher oft schwer einschätzen können, wie solche Fälle rechtlich gewertet werden, erscheint mir eine unabhängige journalistische Betrachtung dringend geboten. Selbstverständlich sollte die Bank Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Die Darstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.“
Ergänzende Angaben an die Redaktion
Nach dem Eingang des Schreibens nahm der Berichterstatter mit dem Geschädigten Kontakt auf. Dabei machte Hyazinth Maier (Name von der Redaktion geändert) ergänzende Angaben zu unseren Fragen.
Wie Maier schilderte, wurde das Limit für die Buchung auf 20.000 Euro angehoben, aber nicht von ihm, wie er versicherte. Bevor er die Abbuchung bemerkte, hatte er tags davor zweimal versucht sich in sein Internetbanking einzuloggen, das klappte allerdings nicht. Um eine Sperrung zu vermeiden, beendete Maier seine Versuche. Am anderen Tage konnte er sich dann erfolgreich einloggen und hat dann die „Bescherung“ (Abbuchung) gesehen.
Maier beschrieb sein weiteres Vorgehen. Er rief umgehend bei der VR Bank Donau-Oberschwaben an. Dort erhielt er den Hinweis Anzeige zu erstatten, das tat Maier auch. „Die Angelegenheit wurde nach Angaben der Polizei mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Freiburg übergeben“ berichtete uns Maier, der versichert, dass er keine Freigabe per Handy/Tan für den Transfer des Geldes freigegeben hat.
Nachfrage bei der Bank und deren Stellungnahme
Der Bank übermittelten wir das Schreiben mit Klarnamen und der Anschrift des Kunden mit dem Zusatz: „Wie Maier selbst geschrieben hat, möchte er Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit für eine Stellungnahme seitens Ihres Hauses geben.“
Alexander Metzler (Bereichsleitung Vorstandsstab) übersandte uns folgende Antwort: „Zu konkreten Kundenfällen können und dürfen wir aus Datenschutz- und Bankgeheimnisgründen grundsätzlich keine Auskunft geben. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Gerne geben wir jedoch allgemeine Informationen zum Vorgehen bei Verdacht auf eine missbräuchliche Kontoabbuchung sowie zum Schutz beim Online-Banking.“
Vorgehen bei verdächtigen oder betrügerischen Kontoabbuchungen
- Sofortige Kontaktaufnahme mit der Bank:
Kunden sollten sich umgehend bei ihrer Bank melden. Die Bank veranlasst dann umgehend die Sperrung des Online-Banking-Zugangs und gegebenenfalls der Karten, um weiteren Schaden zu verhindern. Zudem erhalten Kunden Hinweise zu den weiteren Schritten. Die Bank prüft, ob Transaktionen noch zurückgerufen oder gestoppt werden können. - Außerhalb der Banköffnungszeiten:
Ist die Bank nicht erreichbar (z. B. nachts), können Kunden über die allgemeine Sperrhotline der deutschen Kreditwirtschaft 116 116 ihren Online-Banking-Zugang sowie Bank- und Kreditkarten sperren lassen. Die Bank sollte anschließend frühestmöglich informiert werden. - Anzeige bei der Polizei:
Parallel sollte immer eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Sicherheit im Online-Banking
Das Online-Banking der Volksbanken Raiffeisenbanken verfügt über sehr hohe Sicherheitsstandards.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung stellt sicher, dass für Transaktionen neben den Zugangsdaten immer ein weiterer Bestätigungsschritt über ein Freigabeverfahren notwendig ist.
Betrüger sind daher in der Regel darauf angewiesen, dass Kunden unbewusst selbst eine Freigabe erteilen. Umso wichtiger ist es, dass Bankkunden:
- keine Transaktionen freigeben, die sie nicht selbst veranlasst haben,
- den Text bei Freigabeaufforderungen genau prüfen (z.B. stimmt die IBAN?)
- keine TANs oder Freigaben an Dritte weitergeben,
- aufmerksam auf ungewöhnliche Aktivitäten im Banking achten.
Für Maier bleibt nach derzeitigem Stand nur die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft den/die Betrüger ermitteln kann. Ob er sein Geld wieder erhält, ist unklar. Über den Abschluss der Ermittlungen und den Bescheid der Staatsanwaltschaft werden wir, sofern der Betroffene damit einverstanden ist, berichten.