Behörden im Einsatz gegen Schwarzarbeit: Kontrolle im Landkreis Lindau

Behörden im Einsatz gegen Schwarzarbeit: Kontrolle im Landkreis Lindau
Die Schwarzarbeit, vor allem auf Baustellen, soll eingedämmt werden. Im Landkreis Lindau fanden erste Kontrollen statt. (Bild: lamontak590623/iStock / Getty Images Plus)

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Österreichische und deutsche Behörden gemeinsam im Kampf gegen Schwarzarbeit: In Lindau hat der Zoll bei einer Razzia mehrere Hinweise auf Verstöße entdeckt. Insgesamt 26 Einsatzkräfte waren vor Ort. 

Sowohl in Deutschland, als auch in Österreich beschäftigen die Themen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Mindestlohnverstöße die Finanzkontrolle. Insbesondere in der Baubranche wird dementsprechend oft grenzüberschreitend gearbeitet.

Unter der Leitung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg nahmen deshalb zusätzlich zwei Beamte der Finanzpolizei Österreich an einer Baustellenkontrolle im Landkreis Lindau teil. Die EU-Behörde „European Labour Authority“ hat das Treffen eingefädelt und vor Ort begleitet.

Mindestens vier Fälle mit möglichen Verstößen

Nach bisherigen Erkenntnissen gab es in mindestens vier Fällen erste Hinweise auf Verstöße, denen die Finanzkontrolle des Zolls nun weiter nachgeht.

Ein Arbeitnehmer wurde ohne die notwendige Arbeitserlaubnis angetroffen. Ein anderer konnte als serbischer Staatsangehöriger zwar einen langfristen italienischen Aufenthaltstitel vorzeigen, der ihn jedoch nicht zur Ausübung einer Arbeit in Deutschland berechtigte.

Die Dokumente des Mannes wurden einbehalten und an das Ausländeramt Lindau übergeben, das die Ausweisung des serbischen Staatsangehörigen bereits veranlasste. Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern noch an.

Bei einer Firma aus dem Landkreis Lindau trafen die Beamten außerdem selbständig Tätige an, bei denen im Rahmen der weiteren Prüfung abgeklärt werden muss, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Scheinselbständigkeit gegeben sind.

Auch zwei Firmen aus Mönchengladbach und eine aus Dortmund stehen im Visier des Zolls. Hier müssen weitergehende Prüfungen feststellen, ob es sich bei den vorliegenden Werkverträgen um mögliche illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt.

Unterlagen werden nun genauer geprüft

Die vor Ort erfassten Angaben sind erst der Anfang. Es folgen nun tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen der Firmen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden im In- und Ausland.

(Quelle: Hauptzollamt Augsburg)