Die Bundespolizei hat einen 32-jährigen polnischen Staatsbürger an der Grenze zur Schweiz gestoppt und zurückgewiesen. Der Mann versuchte trotz eines bestehenden Einreiseverbots in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.
Am Sonntagabend, 3. Februar kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz im Intercity aus Schaffhausen (CH) nach Singen einen polnischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Dieses war von einer Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen erlassen worden, nachdem der Mann wiederholt straffällig geworden war. Unter anderem wurde er wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Eigentumsdelikten wie Diebstahl strafrechtlich belangt.
Abschiebung und erneuter Einreiseversuch
Nach einer eingehenden Prüfung wurde ihm das Freizügigkeitsrecht aberkannt, und Anfang 2025 erfolgte seine Abschiebung nach Polen. Zudem wurde ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland verhängt. Trotz dieser Maßnahme versuchte er nun erneut, in das Bundesgebiet einzureisen.
Die Bundespolizei leitete nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Rückführung in die Schweiz ein. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG / EU) ermittelt.
(Quelle: Bundepolizeiinspektion Konstanz)