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Wärmeplanung in Konstanz: Überarbeitung des Energienutzungsplans bis Jahresende

Für Konstanz wurde bereits 2018 ein Energienutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet inklusive der Teilorte erarbeitet. Dieser zeigt unter anderem auf, wie viel Energie sämtliche Gebäude auf dem Stadtgebiet derzeit benötigen und wie sich Energiebedarf und -erzeugung für die Zukunft klimafreundlicher gestalten lassen.

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Das Gebäudeenergiegesetz wurde am Freitag, 8. September, durch den Bundestag verabschiedet. Dieses ist eng verzahnt mit dem Gesetzentwurf zur flächendeckenden Wärmeplanung, der vom Bundeskabinett bereits am 16. August auf den Weg gebracht wurde.

Beide Gesetze sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Unter anderem ist vorgesehen, dass Kommunen eine verbindliche Wärmeplanung vorlegen müssen – in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028.

Für Konstanz wurde bereits 2018 ein Energienutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet inklusive der Teilorte erarbeitet. Dieser zeigt unter anderem auf, wie viel Energie sämtliche Gebäude auf dem Stadtgebiet derzeit benötigen und wie sich Energiebedarf und -erzeugung für die Zukunft klimafreundlicher gestalten lassen.

Der Energienutzungsplan dient als Grundlage für die Wärmeplanung und wird bis Jahresende 2023 hinsichtlich der Landesvorgaben für die kommunale Wärmeplanung überarbeitet und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Weitere Schritte, die dann zu Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer führen, wird die Stadt erst ab 2024 vornehmen, wenn neben dem Gebäudeenergiegesetz auch das komplementäre Gesetz zur Wärmeplanung beschlossen ist und die unterstützenden Förderprogramme des Bundes Gestalt angenommen haben.

(Pressemitteilung: Stadt Konstanz)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
15.09.2023, 11:19 Uhr

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