Parkende aufgepasst – ab dem 21. Januar werden im Bereich der Konstanzer Innenstadt auch sonntags und feiertags Parkscheine benötigt. Eine Ausnahme gibt es allerdings.
Im gesamten Gebiet über die Rheinbrücken bis nach Stadelhofen muss ab kommendem Sonntag ein gültiger Parkschein hinter der Windschutzscheibe liegen – ansonsten könnte es ein Knöllchen geben. Die Stadt Konstanz treibt damit die Parkplatzbewirtschaftung voran. Die Preise selbst wurden nicht speziell angepasst und bleiben vom Tag unabhängig gleich.
Ausgenommen von der Änderung sind Bürger mit Bewohnerparkausweis. Diese können auch weiterhin an Sonntagen und Feiertagen auf den bewirtschafteten Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung parken. Die ausgewiesenen Bewohnerparkplätze bleiben wie bisher auch nur diesen vorbehalten.
Hier bleibt es weiterhin kostenfrei
Eine Ausnahme ist der „Schänzle-Parkplatz“: Für die dortigen Parkplätze gibt es nach wie vor keine Parkscheinpflicht an Sonn- und Feiertagen (Parkscheinautomaten Schänzlehalle 1 + 2).
(Quelle: Stadt Konstanz)