Noch schnell die Gleise überqueren, obwohl die Schranke schon unten ist, um Zeit zu sparen. Dazu kommt es immer wieder. Die Bundespolizei warnt daher eindrücklich vor dem Umfahren geschlossener Halbschranken. Es besteht Lebensgefahr!
Lokführer haben auf der Bahnstrecke zwischen Singen und Konstanz am Haltepunkt Allensbach in letzter Zeit vermehrt Verkehrsteilnehmer – zumeist Fahrradfahrer – beobachtet, die an den geschlossenen Bahnübergängen die Halbschranken umfuhren, um noch auf die andere Seite zu gelangen.
Die lautlose, schnelle Gefahr
Die Bundespolizei weist an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die von herannahenden Zügen ausgehenden Gefahren hin: Regionalzüge verkehren in diesem Streckenabschnitt mit Geschwindigkeiten von bis zu 140 km/h. Die Bahnübergänge werden von Kontakten an den Gleisen automatisch geschlossen, der Zug benötigt im Anschluss nur noch wenige Sekunden bis zum Erreichen des Bahnübergangs.
Züge nähern sich nahezu lautlos, haben lange Bremswege und können nicht ausweichen. Ein Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich!
Es drohen empfindliche Strafen
Auch der Gesetzgeber hat die erheblichen Gefahren erkannt und bereits vor Jahren die Höhen der Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergängen in der Straßenverkehrsordnung angepasst.
So können beim Kreuzen eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke für Fußgänger und Radfahrer bis zu 350,- Euro und für Kraftfahrer bis zu 700,- Euro Bußgeld sowie 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot drohen.
(Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz)