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Grenzkontrolle: Vierstellige Geldstrafe bewahrt 31-Jährige vor Gefängnisstrafe

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Bei der Einreise aus der Schweiz haben Bundespolizisten im Rahmen einer Personenkontrolle einen Haftbefehl vollstreckt. Eine 31-jährige Frau konnte eine ihr drohende Gefängnisstrafe durch Zahlung der offenen Geldstrafe in vierstelliger Höhe abwenden.

Das Amtsgericht Viechtach hatte die tschechische Staatsangehörige im Sommer dieses Jahres wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Weil die in der Schweiz Wohnhafte bisher nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Deggendorf Ende Oktober einen Haftbefehl. Kaum eine Woche bestand die Fahndungsnotierung, als Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz die junge Frau am Donnerstagmittag (2. November 2023) am Grenzübergang Konstanz-Autobahn in einem Reisebus in Richtung Prag feststellten.

Zunächst gab sie an, die offene Geldsumme nicht aufbringen zu können, weshalb sie die Bundespolizisten mit zur Dienststelle nahmen. Mit finanzieller Unterstützung eines Bekannten wendete sie schließlich die ihr drohende Ersatzfreiheitsstrafe ab und konnte ihre Reise am Nachmittag fortsetzen.

(Pressemitteilung: Polizeipräsidium Konstanz)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
03.11.2023, 08:32 Uhr
Letzte Aktualisierung
03.11.2023, 14:09 Uhr

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