Fahndungserfolg am Wochenende: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Fahndungserfolg am Wochenende: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Erfolgreiches Wochenende bei der Bundespolizei in Konstanz //Symbolbild. (Bild: -monika-skolimowska-dpa/zentralbild/dpa/sybolbild)

WOCHENBLATT

Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Freitagvormittag (14. April) einen Mann an seinem Wohnsitz in Gosheim festgenommen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz suchte nach dem 24-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, weil er im Jahr 2022 rechtskräftig durch das Amtsgericht Konstanz wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden war. Dem jungen Mann blieb ein Gefängnisaufenthalt erspart, da er die geforderte Geldstrafe bezahlen konnte.

Am Abend desselben Tages stellten Bundespolizisten bei der Kontrolle eines Reisebusses am Grenzübergang Konstanz-Autobahn einen österreichischen Staatsangehörigen fest. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf suchte nach dem 36-Jährigen, weil er durch das Amtsgericht Deggendorf im Winter 2021 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt worden war. Ursächlich war ein Vergehen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Mit finanzieller Unterstützung seiner Mutter konnte der junge Mann nach Zahlung der bis dahin schuldig gebliebenen Geldstrafe seine Reise fortsetzen.

Am Sonntagabend kam es zu einer weiteren Festnahme. Im Zug von Zürich nach Singen ging einer Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz ein pakistanischer Staatsangehöriger ins Netz, gegen den ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Durch das Amtsgericht Stuttgart war der 27-Jährige im Mai 2022 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 250 Euro wegen Betrugs verurteilt worden. Nach Zahlung der bis zum vergangenen Sonntag schuldig gebliebenen Geldstrafe setzte auch dieser junge Mann seine Reise fort.

(Pressemitteilung: Bundespolizeiinspektion Konstanz)