Wieder Niederlage für Zeppelin-Familie: Stadt Friedrichshafen bekommt erneut Recht

Wieder Niederlage für Zeppelin-Familie: Stadt Friedrichshafen bekommt erneut Recht
Andreas Brand, der Oberbürgermeister von Friedrichshafen, ist zufrieden mit dem Verlauf des Verfahrens. (Bild: Stadt Friedrichshafen)

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Die Stadt Friedrichshafen hat für die Zeppelin-Stiftung erneut einen Erfolg vor Gericht erkämpft: Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic haben beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ihre aktuellen Anträge zurückgenommen.

Mit ihren Anträgen beim VGH Mannheim wollte die Zeppelin-Familie erreichen, dass ihre Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen zugelassen wird. Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin hatten in sieben Fällen auf Akteneinsicht in Akten der Zeppelin-Stiftung bei der Stadt Friedrichshafen geklagt.

Diese Klagen wurden im Oktober 2021 vom VG Sigmaringen abgewiesen, eine Berufung wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hatten die beiden Kläger wiederum einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt. Diese haben sie nun zurückgenommen. Damit sind die Urteile des VG Sigmaringen rechtskräftig, die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Stadt hat keine Informationen zurückgehalten

„Mit der Rücknahme der Anträge sind nun auch diese Verfahren abschließend zu Gunsten der Stadt geklärt und endlich beendet“, betont Oberbürgermeister Andreas Brand. „Damit steht rechtskräftig fest, dass die Stadt keinerlei Informationen zur Zeppelin-Stiftung rechtswidrig zurückgehalten hat. Zum wiederholten Mal wird damit auch deutlich, wie aussichtslos die vielen Versuche des Klägers sind, über die Gerichte Einfluss und Macht über die Zeppelin-Stiftung zu erlangen.“

Drei Verfahren verloren

Mit dem nun rechtskräftigen Urteil des VG Sigmaringen hat Albrecht von Brandenstein-Zeppelin inzwischen schon drei Verfahren, die sich gegen die Zeppelin-Stiftung bei der Stadt Friedrichshafen gerichtet haben, endgültig verloren.

2022 war Kläger „nicht klagebefugt“

Beim VGH Mannheim waren Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic im Juni 2022 schon einmal gescheitert: Die Kläger Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin hatten versucht, die Rechtmäßigkeit der Übertragung der Zeppelin-Stiftung an die Stadt Friedrichshafen im Jahr 1947 zu bestreiten, mit dem Ziel, die „alte“ Stiftung wiederherzustellen.

Jedoch kamen alle Instanzen zu dem Ergebnis, dass die beiden Kläger nicht einmal klagebefugt waren, es also ausgeschlossen ist, dass ihnen öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen die Stadt oder das Land im Zusammenhang mit der Zeppelin-Stiftung zustehen könnten.

Klage von 2019 auf Millionenzahlung ebenfalls gescheitert

In einem anderen Prozess ging es um eine Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1923: Bei dem Verkauf eines ZF-Aktienpakets an die Deutsche Bank AG im Jahr 1990 hatten Nachfahren von Ferdinand Graf von Zeppelin, unter ihnen auch Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, ausdrücklich auf eventuelle Ansprüche verzichtet.

Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hatte rund 30 Jahre nach diesem Verzicht dennoch geklagt und im Jahr 2019 eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro von der Stadt Friedrichshafen gefordert. Das Landgericht hatte diese Klage abgewiesen und zugleich einer Widerklage der Stadt Friedrichshafen stattgegeben. Die Widerklage hatte die Stadt erhoben, um künftig weitere Ansprüche auf derselben Grundlage zu verhindern.

Im Januar 2023 konnte der Zivilrechtsstreit endgültig beendet werden, nachdem Albrecht von Brandenstein-Zeppelin auch in dieser Sache seine Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart zurückgenommen hatte und damit das Urteil des Landgerichts Ravensburgs rechtskräftig wurde.

(Quelle: Stadt Friedrichshafen)