Friedrichshafen (dab) – Vor rund drei Wochen berichteten wir bereits über die Missstände bei der Unterbringung von georgischen Erntehelfern auf einem Erdbeerhof in einem Häfler Ortsteil. Nun sind die betroffenen Saisonarbeiter auf einen anderen Hof vermittelt worden, wie Sprecher der katholischen Betriebsseelsorge Ravensburg und „mira“, einer Beratungsstelle für Arbeitsmigration, am Dienstag bekanntgaben.
Das Landratsamt Bodenseekreis hat nach den Vorwürfen der Saisonarbeiter mittlerweile insgesamt 30 bauliche und hygienische Mängel bei den Kontrollen festgestellt, nun muss der Landwirt für einige Verbesserungen sorgen. Dazu zählen unter anderem die Fluchtwege samt Brandschutz, die Sanitärräume oder auch die Fußböden an und in den heruntergekommen wirkenden Containern.
Auf einem Privatvideo, über das auch georgische Medien berichteten, ist zu sehen, dass die Fenster in den Containern teilweise zugemauert sind, Raumtüren nicht komplett verschlossen werden können und quer durch den Gang Kabel liegen. Zudem ist es feucht und dreckig.
Einfache Metallbetten stehen dicht an dicht, die Einhaltung des Corona-Abstandes ist im Bereich der Container generell schwierig bis unmöglich. Kein Wunder, bis zu 24 Arbeiter teilten sich bislang offenbar zwei Duschen. Obwohl sie auf den Feldern oft in knöcheltiefem Wasser stehen, werden keine Gummistiefel zur Verfügung gestellt. Alle Mängel hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen, jedoch sei auch erwähnt, dass es erhebliche Probleme bei der Entlohnung und beim Thema Krankenversicherung gibt. Der Hofbesitzer selbst wies gegenüber dem SWR die Vorwürfe von sich.
Es dauerte schließlich nicht lange, bis sich Anfang Juni der deutsche Botschafter in Tiflis einschaltete und angesichts des Medienrummels in Georgien die örtlichen Behörden im Bodenseekreis um Klärung der Vorwürfe bat. Das Landratsamt im Bodenseekreis leitete auch aus diesem Grund umgehend entsprechende Schritte ein.
Bis Ende kommender Woche muss nun beim Landratsamt ein schriftlicher Nachweis zu den erhöhten Standards eingegangen sein. Kommt der Landwirt dieser Forderung nicht fristgerecht nach, drohen ihm empfindliche Strafen – von Bußgeld bis zur kompletten Stilllegung des Hofes ist alles möglich.