Der Gemeinderat hat grünes Licht für 54 barrierefreie Wohnungen in der Paulinenstraße gegeben. Dank des Bauturbos kann die SWG das bislang nicht genehmigungsfähige Vorhaben umsetzen.
Auf einem rund 3.070 Quadratmeter großen Grundstück zwischen der Bahnlinie Friedrichshafen-Ulm und der Paulinenstraße plant die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH (SWG) eine Wohnanlage mit insgesamt 3.818 Quadratmetern Wohnfläche. Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben mehrheitlich zugestimmt und die Anwendung des sogenannten Bauturbos gemäß § 34 Absatz 3b Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
„Wohnraum und vor allem auch günstigen Wohnraum zu schaffen, gehört zu den wesentlichen Aufgaben, die wir meistern müssen“, betont Oberbürgermeister Simon Blümcke. „Mit dem Vorhaben der SWG und dank des Bauturbos kommen wir einen entscheidenden Schritt weiter.“
54 Wohnungen mit reduzierter Miete
Dank der Wohnraumförderung können alle 54 Wohnungen für einen Zeitraum von 40 Jahren zu einer um 40 Prozent reduzierten Miete gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden. Die geplante durchschnittliche Miete liegt bei etwa 9 bis 9,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Die barrierefreien Wohnungen eignen sich für Singles, Familien, Wohngemeinschaften und Pflegebedürftige.
Vier Gebäude mit begrünten Dächern und Photovoltaik
Für das Grundstück ist eine kammartige Wohnbebauung mit vier Baukörpern vorgesehen. Drei dreigeschossige Gebäude mit begrünten Flachdächern werden rechtwinklig an ein längeres Gebäude angeschlossen, das parallel zur Bahnlinie verläuft und über vier Vollgeschosse verfügt. In diesem Gebäudeteil werden die Treppenhäuser und Aufzüge untergebracht.
Alle Gebäude werden barrierefrei erschlossen. Jede Wohnung erhält einen Balkon, eine Terrasse oder einen Austritt. Im Untergeschoss sind eine Tiefgarage, Fahrradabstellplätze und Nebenräume geplant. Insgesamt sollen 32 Tiefgaragenstellplätze und zehn oberirdische Stellplätze entstehen.
Die Beheizung der Wohnanlage soll über Wärmepumpen mit Photovoltaikunterstützung erfolgen. Für das Bauvorhaben ist der Energiestandard EH 55 EE vorgesehen. Begrünte Dächer und integrierte Grünflächen sollen zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen und Regenwasser speichern.
Bauturbo ermöglicht Abweichung von bisherigen Vorgaben
Eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB konnte für das Vorhaben bislang nicht erteilt werden, da sich die geplante Bebauung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Der im Oktober 2025 eingeführte sogenannte Bauturbo ermöglicht bei Wohnbauvorhaben im „unbeplanten Innenbereich“ Abweichungen vom Einfügungsgebot. Da das Grundstück in einem solchen Bereich liegt, kann diese Regelung für das geplante Bauvorhaben angewendet werden.
Mit der mehrheitlichen Entscheidung des Gemeinderats liegt nun die dafür notwendige Zustimmung der Gemeinde vor.
Die Stadt Friedrichshafen beabsichtigt, künftig Leitplanken für die Anwendung des Bauturbos zu beraten.
Baubürgermeister Julius Mihm ist davon überzeugt, dass das Instrument den Wohnungsbau voranbringen kann: „Wenn wir weiterhin Wohnungen schaffen wollen, müssen wir uns an einigen Stellen neu positionieren und nun auch den Bauturbo nutzen. Sonst riskieren wir, dass künftig überhaupt keine Wohnungen mehr gebaut werden.“
Weitere Informationen sowie sämtliche Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse sind unter sitzungsdienst.friedrichshafen.de abrufbar.
(Quelle: Stadt Friedrichshafen)