Neues Wohngebiet geplant Biberach beschließt Rahmenplan für Wohngebiet „Taubenplätzle III“

Biberach beschließt Rahmenplan für Wohngebiet „Taubenplätzle III“
Das neue Baugebiet „Taubenplätzle III“ grenzt unmittelbar an den Landschaftspark Flugplatz. (Bild: Stadt Biberach)
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Der Gemeinderat beschließt den städtebaulichen Rahmenplan für das Baugebiet „Taubenplätzle III“. Auf dem 3,4 Hektar großen Areal sollen rund 154 neue Wohneinheiten entstehen.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats nimmt die Entwicklung des neuen Wohngebiets „Taubenplätzle III“ den nächsten Schritt. Das rund 3,4 Hektar große Areal zwischen Krummer Weg und der Polizeihochschule soll Platz für rund 154 Wohneinheiten bieten. Nach den Vorstellungen der Stadt könnte die Erschließung bereits im kommenden Jahr beginnen.

Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern

Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr, die auf zwei Planvarianten basierte, liegt nun der endgültige städtebauliche Rahmenplan vor. Östlich des Krummen Wegs wurde das bisherige Konzept im Wesentlichen beibehalten und die Anordnung der verschiedenen Haustypen konkretisiert.

Westlich des Krummen Wegs prüfte die Verwaltung zunächst, den Großteil der Fläche an einen Bauträger zu vergeben. Dadurch hätte öffentliche Verkehrsfläche eingespart werden können. Gleichzeitig wäre dort jedoch ausschließlich Geschosswohnungsbau entstanden. Da nach Einschätzung der Verwaltung nur wenige regionale Bauträger ein Projekt dieser Größenordnung umsetzen könnten, fiel die Entscheidung zugunsten eines breiten Wohnungsmixes aus Geschosswohnungsbau, öffentlich gefördertem Wohnungsbau und Einfamilienhäusern.

154 Wohneinheiten auf 3,4 Hektar

Insgesamt sieht der Rahmenplan rund 154 Wohneinheiten vor. Das entspricht einer Wohndichte von 45 Wohneinheiten pro Hektar.

Geplant sind 39 Einfamilienhäuser, davon 19 kompakte und 20 freistehende Häuser. Hinzu kommen 115 Wohneinheiten in 13 Mehrfamilienhäusern. Zwei Grundstücke sind für den geförderten Wohnungsbau mit insgesamt 27 Wohneinheiten vorgesehen. Ob beide vom Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft bebaut werden, ist noch offen.

Die Erschließung des Gebiets bleibt bewusst sparsam. Öffentliches Straßengrün wird auf ein kompaktes Maß begrenzt, Baumquartiere sind lediglich an Kreuzungsbereichen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin schwierigen Bedingungen im Wohnungsbau sollen die mittelgroßen Mehrfamilienhäuser ohne Tiefgaragen auskommen. Die Stellplätze werden oberirdisch angelegt.

Vergabe der Grundstücke und Architektur

Freistehende Einfamilienhäuser sollen direkt an künftige Eigentümer vergeben werden. Die gestalterischen Vorgaben erfolgen über den Bebauungsplan. Gleiches gilt für die Kettenhäuser.

Die besonders kompakten Einfamilienhauszeilen sollen dagegen von Bauträgern entwickelt werden. Deren Architektenentwürfe müssen zunächst mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt werden. Erst nach der Freigabe erfolgt der Grundstücksverkauf.

Für zwei Grundstücke mit Geschosswohnungsbau am Übergang zum Landschaftspark schlägt die Verwaltung eine Mehrfachbeauftragung vor. Damit soll eine hohe architektonische Qualität sichergestellt werden.

Weitere Planungsschritte

Nach Angaben von Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler besteht in der Kernstadt weiterhin Nachfrage nach Kettenhäusern, die zuletzt nicht ausreichend bedient werden konnte. Über die Vergabe der Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Im Bereich der Polizeihochschule stuft die Verwaltung den tatsächlichen Lärmpegel als überschaubar ein. Dennoch soll ein vertiefendes Lärmgutachten erstellt werden. Im Bebauungsplan sind zudem Maßnahmen vorgesehen, um die Vereinbarkeit von Polizeihochschule und Wohngebiet sicherzustellen.

Sowohl der Bauausschuss als auch der Gemeinderat stimmten den Abwägungsvorschlägen, dem städtebaulichen Rahmenplan sowie den Kriterien für Gestaltung und Vergabe einstimmig zu. Der Rahmenplan bildet nun die Grundlage für die Erschließungsplanung, den Bebauungsplan und die weiteren Fachgutachten.

(Quelle: Stadt Biberach)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.