Mehr Wohnraum Erste Pläne für Baugebiet „Taubenplätzle III“ – Verdichtetes Quartier mit breitem Angebot

Erste Pläne für Baugebiet „Taubenplätzle III“ – Verdichtetes Quartier mit breitem Angebot
Neuer Wohnraum im Biberacher Norden: In diesem Bereich soll das Wohngebiet „Taubenplätzle“ um einen dritten Abschnitt erweitert werden. (Foto: Stadt Biberach)
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Im Juni vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat die städtebaulichen Planungsvorgaben für das 3,5 Hektar große Baugebiet „Taubenplätzle III“ beschlossen. Darunter, dass ein Mix aus verschiedenen Gebäudeformen im Geschosswohnungsbau sowie im freistehenden und verdichteten Einfamilienhausbau berücksichtigt wird. Außerdem soll auf mindestens einem Bauplatz geförderter Wohnungsbau ermöglicht werden, der sich am jüngst fertigstellten Projekt des städtischen Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft mit 18 Sozialwohnungen im Altmannweg („Taubenplätzle II“) orientieren soll. Auf dieser Basis wurde zusammen mit dem Büro IFK-Ingenieure ein städtebaulicher Rahmenplan in zwei Varianten erarbeitet, die sich lediglich in Details unterscheiden. Diese Ausarbeitungen dienen, wenngleich noch nicht finalisiert, im nächsten Schritt als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die abschließende Entscheidung über das städtebauliche Konzept soll nach dieser Beteiligung noch im Frühjahr erfolgen.

Deutlich mehr Wohnraum

Zunächst musste sich aber der Bauausschuss mit dem städtebaulichen Rahmenplan und dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan befassen. Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler erklärte in der Sitzung, dass auch aufgrund des neuen Grünzugs in der Nachbarschaft verhältnismäßig wenig öffentliche Flächen benötigt würden. So könne teils deutlich mehr Wohnraum geschaffen werden als ursprünglich gedacht. Dies wiederum käme den künftigen Bewohnern zugute, weil die Kosten je Einheit geringer ausfielen. Ein weiterer Aspekt, der sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirke, seien die vielfachen oberirdischen Stellplätze beim Geschosswohnungsbau. Auf Tiefgaragen soll soweit möglich verzichtet werden.

Katharina Hafner (IFK-Ingenieure) präsentierte die beiden Varianten des Rahmenplans im Detail. 194 Wohneinheiten sieht Variante I vor, 174 sind es bei Variante II. Das Baugebiet ist jeweils in zwei Bereiche östlich und westlich des Krummen Wegs unterteilt. Östlich sind auf kleineren Grundstücken freistehende Einfamilienhäuser und verdichteter Einfamilienhausbau geplant, angrenzend zur Polizeihochschule ist Platz für Geschosswohnungsbau. Im zweiten Bereich, dem westlichen, liegt der Schwerpunkt auf dem Geschosswohnungsbau. Roman Adler merkte an, dass es hier noch weiteren Planungsbedarf gebe. Dabei gehe es vor allem um die Integration von oberirdischen Stellplätzen und Einfamilienhäusern. „Wir brauchen hier noch etwas Zeit, würden das Verfahren aber trotzdem jetzt gerne starten.“

Flächensparende Erschließung

Das Erschließungskonzept sieht die Anbindung des neuen Baugebiets über den Krummen Weg vor. Der etwa ein Hektar große westliche Teilbereich wird über eine Stichstraße mit Wendemöglichkeit erschlossen. Durch den 2,5 Hektar großen östlichen Bereich führt eine Ringstraße. Fast alle Straßen werden wie in den Baugebieten „Taubenplätzle I“ und „Taubenplätzle II“ als Mischverkehrsfläche ohne separaten Gehweg gestaltet. Dies soll eine wirtschaftliche und flächensparende Erschließung ermöglichen.

Die Entwässerung erfolgt in zwei Richtungen. Das Schmutzwasser wird nach Süden in den Krummen Weg geleitet, das Niederschlagswasser nach Norden in das bereits vorhandene Retentionsbecken. Ein neuer öffentlicher Spielplatz könnte am nördlichen Rand angrenzend an den Grünzug gebaut und später auch von den angrenzenden Quartieren genutzt werden können. Darüber hinaus hat ein Lärmgutachten die Vereinbarkeit des Wohngebiets mit dem benachbarten Gewerbeschwerpunkt und der Polizeihochschule bestätigt. Die Wohnbebauung muss jedoch ein wenig von der Polizeihochschule abrücken. 

Ob das Baugebiet bereits 2027 und nicht wie bisher geplant 2028 erschlossen wird, muss bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms entschieden werden. Auch der Flächennutzungsplan muss noch geändert werden.

(Quelle: Stadt Biberach)