Verspäteter Aprilscherz?

Verspäteter Aprilscherz?
Eine mehr als unglückliche Aktion: Statt Markierungs-Pföstchen und Hinweisschild zu hantieren, hätten sich die Mitarbeiter des Landratsamtes besser direkt an den betroffenen Landwirt gewandt. (Bild: Maximilian Kohler)
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Der Verbindungsweg zwischen der Grüninger Siedlung (Riedlingen) und Altheim ist ein beliebter Weg für Fußgänger und Radfahrer. Vor einigen Tagen wurden auf einem landwirtschaftlichen Grundstück direkt bei der Einmündung in die L275 (Riedlingen-Gammertingen) markierte Holzpföstchen in den Ackerboden gesteckt. Auf einem Pföstchen wurde ein Schreiben angebracht. Darin heißt es u.a.: „Sehr geehrter Landwirt, die Pfähle sind dazu da, damit nicht auf dem Grundstück der Landstraße Ackerbau betrieben wird. Die Pfähle stehen ca. 20 Zentimeter auf dem Flurstück des Landes Baden-Württemberg.“ Weiter heißt es, der betroffene Landwirt habe bei Fragen die Möglichkeit, beim Straßenamt Riedlingen (Landratsamt Biberach) nachzufragen.

Hier handelt es sich um eine fragwürdige Vorgehensweise, die an Zeiten erinnert, als Menschen an den Pranger gestellt wurden. Diese Aktion führte nicht nur beim Schreiber dieser Zeilen für ein gewisses Unverständnis. Es wäre wohl sinnvoller gewesen, wenn sich das Amt direkt mit dem Landwirt in Verbindung gesetzt hätte, bevor hunderte Bürger auf den Vorgang aufmerksam wurden. Wäre die Aktion am 1. April gestartet worden, hätten viele Bürger dies wohl als April-Scherz gewertet, so aber sorgt diese Aktion für ein unnötiges Aufsehen.

Wir fragten deshalb beim Landratsamt in Biberach nach und baten Karl Endriß, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Biberach-Sigmaringen, um eine Stellungnahme.

Landratsamt: „Solche Schilder dürfen nicht angebracht werden.“

Den Worten von Vera Schlachter (Zentralstelle für Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung beim Landratsamt Biberach) ist zu entnehmen, dass diese Aktion nicht unbedingt preisverdächtig war: „In solchen Fällen wird der Grundstückseigentümer oder Pächter direkt angesprochen. Leider ist nicht mehr nachvollziehbar, aus welchem Grund das in diesem Fall nicht geschehen ist. Die Mitarbeiter wurden nochmals darauf hingewiesen, dass solche Schilder nicht angebracht werden dürfen.“

Endriß: „Verwundert über die Vorgehensweise.“

Endriß ist die Angelegenheit nicht unbekannt: „Ich bin diese Woche schon mehrfach an dem Grundstück vorbeigefahren und habe mich gewundert, was die Markierung soll. Das Schild habe ich allerdings nicht gesehen, bzw. gelesen. Grundsätzlich bin ich über diese Vorgehensweise auch etwas verwundert. Die bisherige Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Landwirtschaft beim Landratsamt Biberach ist gut. Aus den Antragsdaten, sofern der Landwirt die Fläche im Antrag hat, ist der Bewirtschafter der Fläche dem Landratsamt bekannt.“ Der Kreisvorsitzende stimmt dem Wortlaut der Nachfrage von Wochenblatt-Media zu: „Wie nachgefragt, hätte man den Landwirt persönlich auf das Problem hinweisen können. Ich kann dies bestätigen und sehe diese Umgangsform sehr kritisch. In der heutigen Zeit sind das Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme wichtiger denn je.“