Im Oktober 2023 entschied eine Mehrheit des Riedlinger Gemeinderates, dass die Unechte Teilortswahl auch bei der Kommunalwahl 2024 angewandt wird. Ob dies klug war, wird nun das Landratsamt Biberach entscheiden. Die ehemaligen Stadträte Ulrich Widmann und Roland Uhl haben Nägel mit Köpfen gemacht und fristgerecht die Gültigkeit der Gemeinderatswahl vom 9. Juni angefochten.
Tauberbischofsheim als warnendes Beispiel
Die Gefahr einer Anfechtung der Wahl, war die Gemeinderatsmehrheit im letzten Herbst bewusst eingegangen. Sie ignorierten die Folgen eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, das die Kommunalwahl in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt hatte. Das Urteil war Grundlage dafür, dass Städte und Gemeinden ihre Hauptsatzung darauf hin überprüften, ob die auf einzelne Wohnbezirke entfallende Anzahl der Sitze, noch mit den örtlichen Verhältnissen und den Bevölkerungsanteilen übereinstimme.
Die sechs Riedlinger Ortschafträte hatten sich für die Beibehaltung der Unechten Teilortswahl ausgesprochen und pochten auf die Eingliederungsvereinbarung von 1974. Ordnungsamtsleiterin Claudia Schulze sah bei der Sitzung im Oktober keinen Handlungsbedarf, weil sich nichts „Wesentliches“ geändert habe.
100 Unterstützer
Ob diese Einschätzung aufgeht, wird sich bald zeigen. Widmann teilte jedenfalls mit, dass das Landratsamt/Kommunalamt in Biberach angeschrieben wurde. Wörtlich: „Hiermit fechten wir fristgemäß (Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses im Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen Nr. 25 vom 19. Juni 2020) per E-mail voraus die Gültigkeit der Wahl zum Gemeinderat in Riedlingen vom 09. Juni 2020 an. Die Anfechtung wird unterstützt von 100 Wahlberechtigten. Die Unterschriftslisten werden auf Papier nachgereicht (in Kopie).
Begründung: Die Wahl wurde nach den Grundsätzen der Unechten Teilortswahl durchgeführt. Die in Riedlingen geltende und angewandte Satzung beinhaltet Verstöße gegen das gleiche Gewicht aller Stimmen, die weit über das seit dem Urteil des VGH Mannheim vom 19. Juli 2022 im Fall der Stadt Tauberbischofsheim zulässige Maß hinausgehen (nach den eigenen Berechnungen der Stadt Riedlingen).“
Muss die Hauptsatzung geändert werden?
Ist die Anfechtung der Wahl erfolgreich, muss die Stadt zuerst eine neue Hauptsatzung erstellen. Ist diese beschlossen, kann eine neue Gemeinderatswahl durchgeführt werden, bei der aber den Teilorten keine garantierten Sitze mehr zustehen. Mit einer möglichen Wiederholung der Gemeinderatswahl, wäre demnach frühestens gegen Ende des Kalenderjahres zu rechnen.