Ulrich Widmann und Roland Uhl hatten das Ergebnis der Riedlinger Gemeinderatswahl vom 9. Juni angefochten. Nun hat das Landratsamt Biberach den Einspruch abgelehnt.
Ulrich Widmann und Roland Uhl hatten gegen das Ergebnis der Gemeinderatswahl Einspruch erhoben, weil die Wahl noch immer nach den Grundsätzen der Unechten Teilortswahl durchgeführt wurde. Niklas Bischofberger (Stadtverwaltung Riedlingen), teilte per Pressemeldung nun dazu mit: „Der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes zur Gemeinderatswahl 2024 liegt der Verwaltung inzwischen vor. Die Gültigkeit der Wahl wird darin festgestellt. Hinsichtlich der Wahl ging, wie allgemein bekannt, ein Einspruch beim Landratsamt ein. Der Einspruch wurde inzwischen nach entsprechender Prüfung der Sach- und Rechtslage zurückgewiesen. Den Einspruchsführern steht gleichwohl der Rechtsweg offen, d.h. eine Klage gegen die Wahl ist immer noch möglich.“
Fristversäumnisse als Begründung
Abgewiesen wurde der Einspruch, weil Fristen nicht eingehalten wurden. In der Sache selbst äußerte sich das Landratsamt aber nicht. Ulrich Widmann stellt dazu fest: „Ich habe die Zurückweisung des Einspruchs noch nicht gründlich durchgearbeitet. Die Ablehnung beruht daher nach meinem flüchtigen Eindruck hauptsächlich auf formalen Kriterien (Fristenwahrung, Gültigkeit von nicht zertifizierten Unterschriften), nicht primär auf materiellen Gesichtspunkten. Die formalen Beanstandungen scheinen mir tatsächlich zuzutreffen, sie waren aber vor allem in der Kürze der Zeit und von uns Nichtjuristen fast unvermeidbar. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Anfechtung meine ich aber, auf das Verwaltungsgericht vertrauen zu können, dass es die materiellen Aspekte stärker wertet. Diese sind m.E. vom LRA nicht richtig bewertet worden. Ich werde daher auf jeden Fall beim VG Sigmaringen klagen. Dort habe ich schon einmal mindestens teilweise recht bekommen: Die Gerichtskosten wurden damals zwischen der Stadt, dem Landratsamt und mir gedrittelt. Falls ich wider Erwarten unterliege, bleibt mir immer noch die Normenkontrollklage, die dann allerdings erst für die Wahl 2029 wirksam wird.“
Kommentar
Landratsamt Biberach hat leichtfertig eine Chance vertan
Das Landratsamt Biberach hat die Wahlanfechtung der Riedlinger Gemeinderatswahl wegen Fristversäumnissen zurückgewiesen. Das mag formal richtig sein, doch haben die Verantwortlichen damit leichtfertig eine Chance zur Klärung des Sachverhaltes vertan.
Begründet haben die Antragsteller ihren Einspruch damit, dass es in Riedlingen noch immer eine Unechte Teilortswahl gibt. Zu der Frage, ob dies noch rechtens ist, hat sich das Landratsamt erst gar nicht geäußert und nimmt billigend in Kauf, dass sich nun das Gericht der Sache annimmt. Wie heißt es so schön: „Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.“ Die Biberacher Behörde hätte sich lieber zum Grund der Anfechtung äußern sollen, denn spätestens in fünf Jahren liegt ihr, so sicher wie das Amen in der Kirche, der gleiche Sachverhalt erneut auf dem Schreibtisch. Mit einer der Sache angemessenen Prüfung, wäre die Angelegenheit ein für alle Mal geklärt worden. Jetzt aber entscheidet zunächst das Gericht. Das Landratsamt hat damit leichtfertig eine Chance vertan.
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