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Höhere Kosten für Haushalte Müllgebühren im Landkreis Biberach steigen ab 2027

Nach über 20 Jahren steigen die Müllgebühren im Landkreis Biberach ab Januar 2027. Haushalte zahlen rund 20 Prozent mehr Grundgebühr, auch größere Tonnen werden teurer.

Lesezeit 3 Minuten
Mehrere große schwarze Mülltonnen mit geschlossenen Deckeln stehen nebeneinander vor einer Backsteinmauer.
Ab Januar 2027 steigen die Müllgebühren im Landkreis Biberach erstmals seit mehr als 20 Jahren. Besonders die Leerung größerer Restmülltonnen wird teurer. (Symbolbild: richard johnson / iStock / Getty Images Plus)

Nach mehr als 20 Jahren stabiler Preise werden die Müllgebühren im Landkreis Biberach zum 1. Januar 2027 erhöht. Für Privathaushalte steigt die jährliche Grundgebühr um rund 20 Prozent. Auch die Leerung größerer Restmülltonnen wird teurer. Lediglich bei der kleinsten Tonnengröße sinkt die Leerungsgebühr leicht.

Für einen Vierpersonenhaushalt erhöht sich die jährliche Grundgebühr von bisher 71,64 Euro auf 86,64 Euro. Das entspricht einer Mehrbelastung von 15 Euro im Jahr, unabhängig von den zusätzlich anfallenden Leerungsgebühren. Bei einem Einpersonenhaushalt steigt die Grundgebühr um 6,60 Euro auf 38,04 Euro. Die neuen Abfallgebühren gelten ab dem 1. Januar 2027 im gesamten Landkreis Biberach.

So viel zahlen Privathaushalte ab 2027

Die Höhe der jährlichen Grundgebühr richtet sich weiterhin nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Die Anpassung betrifft sämtliche Haushaltsgrößen.

Personen im HaushaltBisherAb 2027
1 Person31,44 €38,04 €
2 Personen52,56 €63,60 €
3 Personen66,36 €80,28 €
4 Personen71,64 €86,64 €
5 Personen76,68 €92,76 €
6 Personen79,56 €96,24 €
7 Personen80,52 €97,44 €
8 Personen und mehr84,36 €102,00 €

Neben der Grundgebühr fallen weiterhin Kosten für die tatsächlichen Leerungen der Restmülltonnen an. Hier verändert sich die Gebührenstruktur teilweise deutlich.

Restmülltonnen: Größere Behälter werden teurer

Während die Leerung einer 60-Liter-Restmülltonne künftig zehn Cent weniger kostet, steigen die Gebühren für größere Behälter. Besonders deutlich fällt die Erhöhung bei der 240-Liter-Tonne aus: Statt bisher 5,95 Euro werden ab 2027 pro Leerung 8,80 Euro fällig.

BehältergrößeBisherAb 2027
60 Liter2,30 €2,20 €
120 Liter3,50 €4,40 €
240 Liter5,95 €8,80 €
1.100 Liter29,80 €40,40 €

Mit der neuen Gebührenstruktur orientieren sich die Leerungskosten stärker am jeweiligen Behältervolumen. Eine 120-Liter-Tonne kostet künftig bei der Leerung doppelt so viel wie eine 60-Liter-Tonne. Bei einer 240-Liter-Tonne fällt der vierfache Betrag an.

Nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Biberach soll die Anpassung dazu beitragen, Restmüll zu vermeiden und Wertstoffe konsequenter getrennt zu sammeln. Wer weniger Restabfall produziert, kann durch eine kleinere Tonne oder weniger Leerungen Kosten reduzieren.

Auch Gewerbebetriebe müssen mehr bezahlen

Für Gewerbebetriebe steigen die jährlichen Grundgebühren beziehungsweise Gefäßtarife abhängig von der Behältergröße um rund 25 Prozent.

BehältergrößeBisherAb 2027
60 Liter36,24 €45,36 €
120 Liter72,48 €90,72 €
240 Liter145,20 €181,44 €
1.100 Liter665,40 €831,60 €

Für einen 1.100-Liter-Container erhöht sich die jährliche Grundgebühr damit um 166,20 Euro auf 831,60 Euro. Hinzu kommen die ebenfalls steigenden Leerungsgebühren.

Warum die Müllgebühren nach über 20 Jahren steigen

Als wesentliche Gründe für die Gebührenerhöhung nennt der Abfallwirtschaftsbetrieb deutlich gestiegene Kosten. Dazu zählen höhere Treibstoffpreise, die gestiegene CO₂-Abgabe für die thermische Verwertung von Restmüll sowie höhere Aufwendungen für die Nachsorge der ehemaligen Deponie Reinstetten.

Außerdem müssen Rücklagen für notwendige Investitionen beim Müllheizkraftwerk der Thermischen Abfallverwertung Donautal (TAD) in Ulm gebildet werden.

„Die Müllgebühren waren über zwei Jahrzehnte stabil. Angesichts der Kostenentwicklung können wir dieses Niveau nun nicht mehr halten“, erklärt Frank Förster, Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs.

Die neuen Gebühren sollen nach Angaben des AWB die gebührenfähigen Kosten vollständig decken und diese verursachungsgerecht verteilen. Gleichzeitig soll die stärkere Orientierung am Restmüllvolumen Anreize schaffen, Abfälle zu vermeiden und Wertstoffe einschließlich Biomüll getrennt zu erfassen.

Bauschuttentsorgung wird ebenfalls teurer

Auch bei der Selbstanlieferung bestimmter Abfälle gibt es Änderungen. Die Gebühr für Bauschutt am Entsorgungszentrum Biberach steigt von bisher 2,00 Euro auf 3,20 Euro pro 10-Liter-Eimer.

Unverändert bleiben dagegen die Gebühren für gemischte Siedlungsabfälle mit 450 Euro pro Gewichtstonne sowie für belastetes Altholz aus dem Außenbereich mit 400 Euro pro Gewichtstonne.

Die Gebühren im Selbstanlieferbereich werden anhand der erwarteten Abfallmengen sowie der jeweiligen Entsorgungs- und Behandlungskosten kalkuliert. Zusätzlich müssen Unterdeckungen aus den Vorjahren ausgeglichen werden.

(Quelle: Landratsamt Biberach)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
28.10.2026, 15:27 Uhr

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