Neue Abfallregeln Biotonnen im Landkreis Tuttlingen werden ab Mitte August kontrolliert

Biotonnen im Landkreis Tuttlingen werden ab Mitte August kontrolliert
Ab Mitte August 2026 kontrolliert der Landkreis Tuttlingen die Biotonnen auf Fehlbefüllungen, um die Qualität des Bioabfalls zu verbessern. (Symbolbild: Animaflora / iStock / Getty Images Plus)
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Ab Mitte August 2026 kontrolliert der Landkreis Tuttlingen die Biotonnen auf Fehlbefüllungen. Damit setzt der Kreis neue gesetzliche Vorgaben um und will die Qualität des Bioabfalls verbessern.

Ab Mitte August 2026 beginnen im Landkreis Tuttlingen schrittweise Kontrollen der Biotonnen. Hintergrund sind verschärfte gesetzliche Vorgaben zu Störstoffen im Bioabfall. Ziel der Maßnahme ist es, die Qualität der gesammelten Bioabfälle weiter zu verbessern und die Herstellung von hochwertigem Kompost sicherzustellen.

Elektronisches System erkennt Fehlbefüllungen

Für die Kontrollen kommt ein Sammelfahrzeug des beauftragten Entsorgungsunternehmens zum Einsatz, das mit einem elektronischen Detektionssystem ausgestattet ist. Dieses erkennt Fehlbefüllungen der Biotonnen. Ergänzend führten die Müllwerker Sichtkontrollen durch. Die Überprüfungen erfolgen schrittweise in allen Städten und Gemeinden des Landkreises.

Störstoffe sind Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören. In den Behandlungsanlagen können sie häufig nicht vollständig aussortiert werden. Dadurch wird der Verwertungsprozess beeinträchtigt. Im schlimmsten Fall gelangen Mikroplastik und andere Schadstoffe über Gärreste und Komposte in die Umwelt und damit auch in die Nahrungskette.

Diese Abfälle gehören nicht in die Biotonne

Zu den häufigsten Störstoffen zählen:

  • Kunststoffe und Verpackungen
  • biologisch abbaubare oder kompostierbare Kunststoffprodukte, beispielsweise Müllbeutel oder Kaffeekapseln
  • Metalle und Dosen
  • Hygieneartikel und Windeln
  • Textilien
  • behandeltes Holz
  • Asche
  • Erde, Sand und Steine

Der Landkreis Tuttlingen weist außerdem darauf hin, dass auch vermeintlich kompostierbare Kunststoffprodukte wie Bio-Plastiktüten nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie bauen sich in den Behandlungsanlagen nicht schnell genug ab und beeinträchtigen die Qualität des erzeugten Komposts.

Konsequenzen bei Fehlbefüllungen

Werden bei einer Kontrolle Störstoffe in einer Biotonne festgestellt, wird das Gefäß mit einem Hinweisschild versehen. Bei wiederholten oder erheblichen Fehlbefüllungen kann die Leerung der Biotonne vollständig verweigert werden. In diesem Fall muss der Besitzer den Inhalt nachsortieren oder die Tonne kostenpflichtig als Restmüll entsorgen.

Mit den Kontrollen setzt der Landkreis Tuttlingen die gesetzlichen Vorgaben um und möchte zugleich das Bewusstsein für eine konsequente Abfalltrennung stärken. Nur sauber getrennte Bioabfälle können zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

Der Landkreis bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Bioabfälle sorgfältig zu trennen und ausschließlich geeignete organische Abfälle über die Biotonne zu entsorgen.

(Quelle: Landratsamt Tuttlingen)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.