Anhaltende Trockenheit Wasserentnahmen aus Flüssen und Seen im Landkreis Biberach bis Ende August weiter verboten

Wasserentnahmen aus Flüssen und Seen im Landkreis Biberach bis Ende August weiter verboten
Bis zum 31. August 2026 bleibt die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Weihern und Seen im Landkreis Biberach mit Pumpen verboten. (Symbolbild: KI-generiert)
WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Die Wasserstände in vielen Gewässern bleiben kritisch niedrig. Deshalb verlängert das Landratsamt Biberach das Wasserentnahme-Verbot bis zum 31. August 2026.

Die Pegelstände in den Bächen, Flüssen und Seen des Landkreises Biberach sinken seit mehreren Wochen infolge der anhaltenden Trockenheit. Nach Angaben des Landratsamts haben viele oberirdische Gewässer inzwischen kritische Wasserstände erreicht. Deshalb gilt die bereits bestehende Allgemeinverfügung zum Schutz der Gewässer nun bis einschließlich 31. August 2026.

Die Entnahme von Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Weihern und Seen bleibt damit weiterhin untersagt. Erlaubt ist ausschließlich das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs. Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Verbot auch dann gilt, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Niedrige Wasserstände belasten die Gewässer

Die anhaltend niedrigen Wasserstände und die hohen Wassertemperaturen setzen die Gewässerökologie erheblich unter Druck. Nach Angaben des Landratsamts sind Fische, Wasserpflanzen und weitere Wasserlebewesen dadurch gefährdet. Sollte sich die Wetterlage nicht entspannen, ist eine erneute Verlängerung der Allgemeinverfügung möglich.

Weitere Informationen online

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage biberach.de unter der Rubrik „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation stellt außerdem das Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) Baden-Württemberg bereit.

(Quelle: Landratsamt Biberach)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.