Die Stadt Biberach hat gemeinsam mit dem DMB Mieterverein Biberach/Riß und Umgebung und dem Haus- und Grundeigentümerverein des Kreises Biberach/Riß den Mietspiegel aktualisiert.
Der einfache Mietspiegel der Stadt Biberach gibt Interessierten einen Überblick über das Mietpreisgefüge für nicht preisgebundenen Wohnraum in Biberach und den Teilorten. Im Vergleich zum Jahr 2022 ergibt sich eine Preissteigerung von circa zehn Prozent.
Durch die Herausgabe des Mietspiegels soll eine transparente Datenlage geschaffen werden, die ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern fördert und als Basis für Mietpreisverhandlungen herangezogen werden kann. Der Mietspiegel stellt keine Preisempfehlung dar, er dient vielmehr als Orientierungsgröße. Er zeigt anhand von Tabellen auf, dass viele Faktoren Einfluss auf die Miethöhe haben, zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Ausstattung, die Lage und das Alter der Wohnung.
Der Mietspiegel enthält Nettomieten ohne Nebenkosten, also das Entgelt für die Überlassung der Wohnung einschließlich der Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis (nicht Mietkaution) und Aufwendungen für die Instandhaltung und Wartung. Nicht eingeschlossen sind Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sowie Schönheitsreparaturen und dergleichen.
Der aktualisierte Mietspiegel kann als PDF-Datei unter www.Biberach-Riss.de/Wohnungssuche heruntergeladen werden. In gedruckter Form liegt er im Biberacher Rathaus, der Stadtbücherei, dem Museum und in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Museumstraße 2, aus.
Weitere Auskünfte erteilt der Haus- und Grundeigentümerverein, Ulmer-Tor-Straße 29, Telefon 07351/503125, E-Mail [email protected], und der Mieterverein Biberach und Umgebung, Alter Postplatz 19, Telefon 07351/6782, E-Mail [email protected].
(Pressemitteilung: Stadt Biberach)