Familien mit dem Landesfamilienpass können auch in diesem Jahr Vergünstigungen für den Besuch von staatlichen Schlössern, Gärten und Museen und anderen nichtstaatliche Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Partner in Baden-Württemberg, die einen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt bieten, gibt es unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.
In den Landesfamilienpass können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrenntlebender leiblicher Elternteil, die Großeltern oder ein Familienbegleiter. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Familien erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (ab 50 Prozent) in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien, die bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, können die Gutscheine für 2025 kostenlos unter Vorlage des bisher ausgestellten Familienpasses erhalten. Diese Gutscheinkarten berechtigen in Verbindung mit einem Landesfamilienpass zum unentgeltlichen beziehungsweise ermäßigten Besuch der gelisteten Einrichtungen.
Den Landesfamilienpass sowie die Gutscheine erhalten die Familien beim Bürgeramt im Biberacher Rathaus, Matthias-Erzberger-Platz 1, oder bei den Ortsverwaltungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten des Bürgeramts sind Montag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr; Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und Mittwoch von 8.30 bis 18 Uhr.
Aktuell ist es erforderlich, vorab einen Termin unter www.biberach-riss.de/termin-online-reservieren. Alternativ kann auch telefonisch ein Termin unter 07351/51-100 vereinbart werden.
(Pressemitteilung: Stadt Biberach)