Nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Biberach für nicht immunisierte Personen treten außer Kraft

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Biberach für nicht immunisierte Personen treten außer Kraft
Seit heute Nacht (27.Januar 2022) 0 Uhr gelten daher die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Biberach nicht mehr. (Bild: Pixabay)

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Das Landratsamt Biberach hat aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen die öffentliche Bekanntmachung vom 14. Januar 2022 aufgehoben. Seit heute Nacht (27.Januar 2022) 0 Uhr gelten daher die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Biberach nicht mehr.

Das Landratsamt nimmt damit voraussichtlich die Änderungen der von der Landesregierung für Freitag angekündigten neuen Corona Verordnung vorweg, in welcher die Grundlagen für mögliche Ausgangsbeschränkungen wahrscheinlich neu geregelt werden.

Gegen die öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Biberach vom 14. Januar 2022, mit der die Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an zwei aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt wurde, wurde Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die öffentlich bekanntgemachte Feststellung des Landkreises Biberach angeordnet.

Das Gericht ist der Auffassung, dass die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes vom Landesverordnungsgeber nicht eingehalten wurden, da dieser die Fortgeltung der Alarmstufe II nicht abgekoppelt von Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung hätte anordnen dürfen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen stütz seine Entscheidung auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Januar 2022, dem ein Widerspruch eines Studenten zugrunde lag.

Notwendige Tatbestandsvoraussetzung für die Verpflichtung des Gesundheitsamtes zur Feststellung der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 500 ist aber neben des Inzidenzwertes auch die Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II gem. § 17a Abs. 1 CoronaVO. Dieser Mangel in der CoronaVO des Landes führt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Rechtswidrigkeit der Ausgangsbeschränkungen, welche seit 15. Januar 2022 im Landkreis Biberach gelten.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)