Vergünstigungen für Schlösser und Museen Landesfamilienpässe und Gutscheinkarten 2023

Landesfamilienpässe und Gutscheinkarten 2023
Der Landesfamilienpass ermöglicht Familien einmalig den kostenfreien Besuch im Oberschwäbischen Museumsdorf Kürnbach. (Bild: Landratsamt Biberach)

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Die Sommerferien nahen und viele Eltern überlegen sich bereits, was sie in der schulfreien Zeit mit ihren Kindern unternehmen können. Wer vorhat im Ländle zu bleiben und Baden-Württemberg näher kennen lernen möchte, sollte sich den Landesfamilienpass besorgen. Familien erhalten damit unterschiedliche Vergünstigungen beim Besuch staatlicher Schlösser, Gärten und Museen und anderer nichtstaatlicher Einrichtungen.

Die Liste der teilnehmenden Einrichtungen ist lang. Neben der Wilhelma in Stuttgart finden sich auch Angebote in der direkten Umgebung, beispielsweise in Aulendorf, Bad Schussenried, Bad Waldsee und Ochsenhausen.

In den Landesfamilienpass können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrenntlebender leiblicher Elternteil, die Großeltern oder ein Familienbegleiter. Von diesen eingetragenen Personen können bei Ausflügen höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Einen Landesfamilienpass können folgende Familien erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (ab 50 Prozent) in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, können die Gutscheine für 2023 kostenlos unter Vorlage des bisher ausgestellten Familienpasses erhalten. Diese Gutscheinkarten berechtigen in Verbindung mit einem Landesfamilienpass zum unentgeltlichen beziehungsweise ermäßigten Besuch der teilnehmenden Einrichtungen.

Den Landesfamilienpass sowie die Gutscheine erhalten Familien mit Wohnsitz in Biberach beim Bürgeramt im Biberacher Rathaus, Marktplatz 7/1. Die Öffnungszeiten sind montags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr; dienstags, donnerstags, freitags und samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und mittwochs von 8.30 bis 18 Uhr.

Familien, die in den vier Biberacher Teilorten wohnen, bekommen die Gutscheine sowie den Landesfamilienpass ebenfalls im Bürgeramt oder in den jeweiligen Ortsverwaltungen.

Für den Besuch des Bürgeramts ist es aktuell zwingend erforderlich, vorab einen Termin unter termin.biberach-riss.de. Alternativ kann ein Termin auch telefonisch unter 07351/51-100 vereinbart werden.

(Pressemitteilung: Stadt Biberach)