Der Biberacher Gemeinderat hat den Entwurf des Lärmaktionsplans der vierten Stufe am 29. April für die Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan liegen vom 17. Mai bis 17. Juni öffentlich für Interessierte aus. Stellungnahmen können bis einschließlich 1. Juli eingereicht werden.
Viele Menschen sind hohen Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt – das kann die Gesundheit beeinträchtigen und die Lebensqualität verringern. Deshalb werden in der Lärmaktionsplanung besonders belastete Bereiche aufgezeigt und Maßnahmen gegen den Lärm entwickelt. Die Lärmaktionspläne müssen regelmäßig fortgeschrieben werden.
Im 2021 fertiggestellten Lärmaktionsplan der dritten Stufe wurden in Biberach unter anderem weitere Tempo-30-Zonen festgelegt. Der nun vorgelegte Entwurf der vierten Stufe sieht zunächst keine weiteren Maßnahmen vor, da die ermittelten Lärmwerte keinen Handlungsbedarf aufzeigen. Zwar sind die Zahlen der lärmbelasteten Personen deutlich höher als noch in der dritten Stufe, dies liegt aber vor allem an einem veränderten Berechnungsverfahren.
Die Einwohnerinnen und Einwohner Biberachs können die Unterlagen zum Lärmaktionsplan vom 17. Mai bis 17. Juni online unter der Webseite sowie im Biberacher Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, einsehen. Stellungnahmen dürfen bis einschließlich 1. Juli abgegeben werden. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren einer Abwägung unterzogen, ebenso wie die im gleichen Zeitraum eingeholten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen. Bei Bedarf wird der Entwurf des Lärmaktionsplans nochmal überarbeitet und im Herbst abschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Fragen beantwortet die städtische Klimaschutzmanagerin Lisa Schröder, E-Mail L.Schroeder@Biberach-Riss.de, Telefon 07351/51-183.
(Pressemitteilung: Stadt Biberach)