Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Was der Unterschied ist und worauf geachtet werden muss

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Was der Unterschied ist und worauf geachtet werden muss
Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der vhs Biberach. (Bild: Stadtverwaltung Biberach)

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Biberach – Wer entscheidet für einen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Ein Vortrag der vhs Biberach am Mittwoch, 23. März, behandelt alle Fragen rund um die Themen Patientenverfügung und rechtliche Vertretung.

Es ist ein Thema, das nicht mehr nur Senioren vorbehalten ist: Jeder, ganz egal in welcher Lebensphase er sich befindet, sollte sich damit beschäftigen, wer für ihn entscheidet, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist. Was man dabei beachten muss, darauf geht Eggert Raab vom Betreuungsverein Biberach bei seinem Vortrag am Mittwoch, 23. März, von 15 bis 16.30 Uhr in der Lernwerkstatt der Biberacher Stadtbücherei ein. Er erklärt auch die Unterschiede der verschiedenen Verfügungen: Während die Patientenverfügung regelt, ob und wie lange man beispielsweise beatmet werden möchte, geht es bei der Betreuungsverfügung um die Benennung eines Betreuers. Am umfassendsten ist die Vorsorgevollmacht: Stellt man diese jemandem aus, sollte man demjenigen wirklich vertrauen, denn der Bevollmächtigte darf unter anderem auch finanzielle Dinge regeln.

Die Teilnahme kostet 8 Euro. Eine Anmeldung bis einen Tag vor dem Vortrag ist möglich unter www.vhs-biberach.de, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07351/51338.

(Pressemitteilung: Stadt Biberach)