Ravensburg (le) – Seit heute, 31. Mai, sind in der Oberschwabenklinik wieder Besuche möglich. Pro Patient ist ein Besucher am Tag erlaubt – zwischen 14 und 17 Uhr (letzter Einlass ist 16 Uhr). Der Aufenthalt ist auf maximal eine Stunde begrenzt.
Viele Angehörige kamen überpünktlich und schnell bildete sich eine lange Schlange. Rein kam nur, wer Zeit mitbrachte und zum Schluss eine Zutrittsgenehmigung in den Händen hielt.
Negativtest und ausgefüllte Covid-Selbstauskunft bereithalten
Der Infoaufsteller mit genauen Hinweisen ging in der Vorfreude und Euphorie ziemlich unter. Von einigen flotten Senioren wurde er gar nicht erst beachtet und schnellen Schrittes ging es erst mal zum Haupteingang. Von dort wurde man wieder zum eigentlichen Besuchereingang, dem Nebeneingang der Cafeteria, geschickt.
In der Zwischenzeit war die Schlange leider noch länger. Jetzt half oft nur noch Reindrücken.
Wer drängelt, kommt nach vorne
Es war wie im wahren Leben. Die einen stellten sich brav hinten an, die anderen entpuppten sich als Meister im Vordrängeln. Böse Blicke und ein paar Diskussionen blieben da nicht aus.
Das Security-Personal brauchte gute Nerven, erinnerte mantraartig immer wieder an die Abstandsregeln und wurde laufend dasselbe gefragt.
Alles zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter
Da die Oberschwabenklinik zum Schutze der vielen Patienten auf große Vorsicht setzt, muss von jedem eine Covid-Selbstauskunft ausgefüllt werden. Das Formular steht auf www.oberschwabenklinik.de zum Download bereit.
Für die jüngere Generation war das kein Problem, die brachten alles ausgefüllt mit. Für die älteren Besucher war es schwieriger. Bis jeder ein Formular in den Händen hielt, dauerte es seine Zeit.
Die OSK bessert nach
Auf Anfrage vom WOCHENBLATT teilte das Organisationsteam der OSK mit, dass ab Dienstag, 1. Juni, nachgebessert wird, damit der große Andrang schneller bewältigt werden kann. Weitere Stehtischchen im Freien mit bereitliegenden Formularen sollen zudem das Ausfüllen der Formulare erleichtern.
Wichtig ist, dass Personen, die weder zweifach geimpft noch von einer Covid-19-Infektion genesen sind, ein negatives Schnelltestergebnis selbst mitbringen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststelle ausgestellt worden sein. Zuhause durchgeführte Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Vollständig geimpfte Personen sind bei Vorlage eines Impfnachweises ab dem 15. Tag nach Erhalt der letzten Impfdosis von dieser Regel ausgenommen. Personen, die von einer Corona-Virusinfektion genesen sind, sind ebenfalls ausgenommen, sofern die Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Als Nachweis gilt ein positives PCR-Testergebnis oder ein ärztliches Attest.
Wenn die Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, muss ein zusätzlicher Impfschutz von mindestens einer Dosis gegeben sein, um von der Testpflicht ausgenommen zu werden.
Die FFP2-Maske nicht vergessen
Bitte daran denken: Das korrekte Tragen einer FFP2-Maske über Mund und Nase während des gesamten Aufenthalts in der OSK ist Pflicht. Ebenso müssen die Hände bei Betreten der Häuser gründlich desinfiziert werden sowie der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.