Nochmalige Testung in der Landeserstaufnahme-einrichtung Sigmaringen auf das SARS-CoV-2-Virus

Nochmalige Testung in der Landeserstaufnahme-einrichtung Sigmaringen auf das SARS-CoV-2-Virus
(Symbolbild: pixabay)

WOCHENBLATT

In der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen sind seit 18. Januar 2021 insgesamt 36 Bewohnerinnen und Bewohner positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Deshalb fand in Absprache mit dem Gesundheitsamt Sigmaringen eine erneute Testung in der Einrichtung statt. Dabei wurden neben den Bewohnerinnen und Bewohnern der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen auch die dort Beschäftigten auf das Virus getestet.

Das Testteam des Deutschen Roten Kreuzes hat bei 152 Asylsuchenden Abstriche mittels PCR-Test auf das SARS-CoV-2-Virus gemacht und diese durch das Landratsamt Sigmaringen zur Auswertung an das Landesgesundheitsamt weitergeleitet. Die Ergebnisse werden für Donnerstag erwartet.

Die in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Beschäftigten wurden mittels Antigen-Schnelltests untersucht. Dabei wurden insgesamt 146 Personen getestet, zwei Personen waren positiv. Diese beiden positiv Getesteten begaben sich umgehend in häusliche Quarantäne und werden nochmals mittels PCR-Test getestet.

Hintergrundinformationen:

Seit Beginn der Pandemie wurden in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus ergriffen. So ist die Einrichtung unter anderem in zwei voneinander unabhängige und durch einen Zaun abgetrennte Bereiche geteilt. Alle neuankommenden Flüchtlinge werden standardmäßig mittels PCR-Test auf eine Infektion getestet und zunächst für 14 Tage im Separier- und Quarantänebereich untergebracht und dort versorgt. Auch Kontakt- und Verdachtspersonen, sowie positiv getestete Bewohnerinnen und Bewohner werden getrennt vom Rest der Bewohnerschaft untergebracht. Zudem gilt innerhalb der Landeserstaufnahmeeinrichtung das Abstands- und Kontaktgebot zu anderen Personen sowie die Hygieneregeln. Außerdem ist auf dem gesamten Einrichtungsgelände ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Alle Regelungen werden durch die Verwaltung und die Dienstleistungsunternehmen stetig kommuniziert und kontrolliert.