Feuerwerksverbot in der Waldseer Altstadt

Feuerwerksverbot in der Waldseer Altstadt
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der historischen Altstadt ist an Silvester und Neujahr verboten. (Bild: ViTalko von Pexels)

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Bad Waldsee (mgr) – Der Bund und die Länder haben beschlossen, dass die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie auch an Silvester und Neujahr gelten. Zudem wurde auch in diesem Jahr wieder ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper beschlossen. Zusätzlich zu diesen Einschränkungen hat die Stadt Bad Waldsee, wie bereits in den vergangenen Jahren, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der historischen Altstadt an Silvester und Neujahr verboten.

Insbesondere in der historischen Altstadt besteht aufgrund der engen Bebauung und der Beschaffenheit der Gebäude ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes. Vielen Gebäuden sieht man auf den ersten Blick nicht an, dass es sich um Fachwerkhäuser handelt, da sie verputzt sind.

In der Nacht von Silvester auf Neujahr 2015/2016 ist auf der Hochstatt, inmitten der Altstadt, ein historisches Gebäude durch einen Feuerwerkskörper in Brand geraten und erheblich beschädigt worden. Nur ein Großaufgebot der Feuerwehr konnte verhindern, dass sich die Flammen ausbreiteten.

Innerhalb der blau umrandeten Zone gilt das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper.
Innerhalb der blau umrandeten Zone gilt das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. (Grafik: sv)

Die Anordnung des Abbrennverbotes und deren Begründung sind auf der städtischen Internetseite www.bad-waldsee.de zu finden.

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, kann der leichtfertige Umgang mit Feuerwerkskörpern schnell zu Sach- und Personenschäden führen. Immer wieder beginnt das neue Jahr mit Nachrichten über Brandunglücksfälle und schwere Verletzungen. Dieses ist auch einer der Gründe, warum der Verkauf von Feuerwerkskörpern von Bund und Ländern verboten wurde. Durch die hohe Verletzungsgefahr soll das Gesundheitssystem nicht noch mehr belastet werden.

Die Stadtverwaltung richtet daher die dringende Bitte an die Einwohner, beim diesmaligen Jahreswechsel auf das Abschießen von Feuerwerkskörpern ganz zu verzichten.

Insbesondere aber sind alle aufgefordert, das für die historische Altstadt angeordnete Abbrennverbot für Feuerwerkskörper zu beachten. Die Altstadt bietet ein nicht ersetzbares Stadtbild. Es wäre mehr als bedauerlich, wenn dieses durch einen Brand aufgrund von Feuerwerkskörpern in Mitleidenschaft gezogen würde.

(Pressemitteilung: Stadt Bad Waldsee)