Feuerwerksverbot auf dem Martinsberg in Weingarten

Feuerwerksverbot auf dem Martinsberg in Weingarten
Das Feuerwerk ist auch im diesem Jahr an der Basilika verboten. (Bild: Pixabay/ Symbolbild)

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Aus Sicherheitsgründen ist es auch in diesem Jahr verboten, in der Silvesternacht Feuerwerk rund um die Basilika zu zünden.

Ein Brand in der Basilika wäre verheerend – daher untersagt das Land Baden-Württemberg, auf dem Martinsberg Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Zur Begründung heißt es, ein Brand durch Feuerwerkskörper könnte ähnlichen Schaden anrichten wie das Feuer in der Ravensburger Kirche St. Jodok im März 2018. Ein Brand wäre auch logistisch eine große Herausforderung für die Feuerwehr. In den Türmen der Basilika wurden bereits abgebrannte Feuerwerkskörper entdeckt, an der Steinfassade haben Raketen ebenfalls Spuren hinterlassen.

Die Rechtsgrundlage für dieses Verbot findet sich im Sprengstoffgesetz. In diesem ist geregelt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist.

Am 31. Dezember wird das Land als Eigentümer über einen privaten Sicherheitsdienst kontrollieren, ob die Maßgabe eingehalten wird. Im Advent sollen unter anderem Plakate rund um den Martinsberg über das Verbot informieren.

(Pressemitteilung: Stadt Weingarten)