Aktuelle Infos für den Besuch im Ravensburger Spieleland

Aktuelle Infos für den Besuch im Ravensburger Spieleland
Das Ravensburger Spieleland bietet Spaß und Abenteuer für die ganze Familie. (Bild: Spieleland)

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Meckenbeuren (wb) – In Baden-Württemberg gilt seit vergangenem Montag eine neue Corona-Verordnung, auch für den Besuch im Ravensburger Spieleland gelten nun einige Neuerungen.

Alle nicht-immunisierten Besucher ab 6 Jahren, die an einem Workshop (z.B. SchokoWerkstatt) teilnehmen, in der Innengastronomie essen, Attraktionen im Innenbereich nutzen wollen oder im Feriendorf übernachten müssen einen entsprechenden 3G-Berechtigungs-Nachweis vorweisen.
Als Berechtigungs-Nachweis gelten eine Impfbescheinigung, ein negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) oder ein Genesungsnachweis. Wer ausschließlich Outdoor-Aktivitäten nutzen möchte, benötigt keinen Berechtigungs-Nachweis.

Ein negatives Testergebnis wird ab einem Alter von 6 Jahren benötigt, ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Der Besuch im Freizeitpark muss weiterhin vorab reserviert werden, eine medizinische Maske ist für den Bedarfsfall mitzuführen. Wer im Feriendorf übernachten möchte, benötigt neben einem Berechtigungs-Nachweis seinen Personalausweis und ebenfalls eine medizinische Maske, teilt das Spieleland mit.