Weitere Informationen zur Weihnachtstestaktion des Bayerischen Gesundheitsministeriums

Weitere Informationen zur Weihnachtstestaktion des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Covid-19 test / Symbolbild (Bild: Polina Tankilevitch von Pexels)

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Lindau (Bodensee) – Wie bereits angekündigt, findet auch im Landkreis Lindau die Weihnachtstestaktion des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter Federführung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) statt. So können sich alle Angehörigen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen kostenfrei mittels Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus testen lassen.

Da dieses Testangebot über die Feiertage von allen Helferinnen und Helfern des BRK eine große logistische Kraftanstrengung abverlangt, appelliert Roman Gaißer, Kreisgeschäftsführer des BRK Lindau an die Bevölkerung „Besonders in der Weihnachtszeit warten viele pflegebedürftige Menschen sehnsüchtig auf ihre Angehörigen, um Nähe und Zuneigung zu spüren. Diese humanitäre Testaktion gilt lediglich an den Weihnachtstagen für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen, welche Besuche gestatten.“

Alle wichtigen Informationen im Überblick:

Wer kann sich testen lassen?

  • Das kostenfreie Testangebot richtet sich ausschließlich an Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.

Wo kann ich mich testen lassen?

  • Im Landkreis Lindau werden die Testungen in der Turnhalle der Fachoberschule in Lindau sowie in der Alten Turnhalle in Heimenkirch durchgeführt.

Kann ich mich mit Krankheitssymptomen testen lassen?

  • Erkrankte Personen werden nicht getestet! Zur weiteren Abklärung sollten Personen mit Krankheitssymptomen Kontakt mit ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) aufnehmen. Dort wird dann auch über eine Testung entschieden.

Wann kann ich mich testen lassen?

  • Die Testungen finden von Donnerstag, 24. Dezember 2020 bis einschließlich Samstag, 26. Dezember 2020 von jeweils 9 bis 12 Uhr an den jeweiligen Standorten im Landkreis statt.

Was kostet der Test?

  • Der Test wird vom Freistaat Bayern finanziert und ist kostenfrei.

Ist eine Anmeldung erforderlich?

  • An beiden Teststandorten ist keine Anmeldung erforderlich. Da aber nicht absehbar ist wie viele Personen sich testen lassen, kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen.

Welche Unterlagen werden für den Test benötigt?

Wie läuft der Test ab?

  • Nach Vorlage des ausgefüllten Formulars sowie Ausweisdokumentes werden die Testpersonen in einen Wartebereich geschickt. Dann erfolgt die Testung mittels eines Antigen-Schnelltests (tiefer Nasen-Rachen Abstrich). Nach 15 bis 30 Minuten liegt das Testergebnis vor. Daraufhin vermerkt das BRK das Ergebnis in dem vorab ausgefüllten Formular.

Wie lange muss ich auf das Testergebnis warten?

  • In der Regel liegt das Testergebnis innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor

Was ist bei einem positiven Testergebnis zu beachten?

Informationen zum Testangebot im Landkreis Lindau:
Bei dieser Weihnachtstestaktion handelt es sich um ein zusätzliches Testangebot. Neben Testungen in Arztpraxen können sich Personen ohne Symptome auch im Testzentrum (Umlade- und Wertstoffzentrum Lindau, Bösenreutiner Steig 33, 88131 Lindau (Bodensee)) testen lassen.

Informationen zum Besuch von Heimbewohnern:
Die Angehörigen der Bewohner müssen für einen Besuch über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Für die Zeit vom 25. bis 27. Dezember 2020 hat das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege diese Fristen verlängert: Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de.