Umbau der beiden Pegelanlagen an der Ablach in Mengen fertiggestellt

Umbau der beiden Pegelanlagen an der Ablach in Mengen fertiggestellt
Pegelanlage Mengener Ablach (Bild: Manfred Bleile, Regierungspräsidium Tübingen)

WOCHENBLATT

Nach einer Bauzeit von sieben Wochen wurden die Umbauarbeiten an den beiden Pegelanlagen in Mengen an der Ennetacher und Mengener Ablach abgeschlossen. Die beiden Pegelanlagen im Landkreis Sigmaringen waren seit 1984 in Betrieb. Eine Sanierung und Anpassung an die neusten Anforderungen der Messgenauigkeit war daher notwendig.

Beim Umbau der beiden Pegelanlagen wurden die alten Ufersicherungen entfernt und das Abflussprofil durch Betonsystemsteine neu gesichert. Mit dem technischen Ausbau wird die Anströmung des Messprofils bei Hochwasser als auch bei Niedrigwasser deutlich verbessert und damit die Messgenauigkeit erhöht. Gleichzeitig wurden die beiden Messstege etwas bachaufwärts versetzt, um auch im Hochwasserfall die Wassermengen sicher und verlässlich zu erfassen.

Pegelanlage Ennetacher Ablach
Pegelanlage Ennetacher Ablach (Bild: Manfred Bleile, Regierungspräsidium Tübingen)

An den beiden neuen Pegelanlagen wurde mit dem Umbau auch die Fischökologie besser berücksichtigt. So wurde eine sogenannte raue Rampe im Anschluss an die Pegelanlagen hergestellt, um die Durchwanderbarkeit für Fische und Kleinlebewesen zu ermöglichen.

Die Bau- und Planungskosten belaufen sich auf ca. 175.000 Euro. Der Betrieb und die Unterhaltung der beiden Pegelanlagen erfolgt durch das Regierungspräsidium Tübingen von seinem Dienstsitz in Riedlingen aus.

Bei einer Pegelanlage handelt es sich um ein sehr technisch ausgeführtes Bauwerk im Gewässer. Diese darf sich nicht durch Anspülungen oder Bewuchs verändern. Außerdem erfolgen mehrmals jährlich Abflussmessungen zur Kontrolle. Nur so können sichere Daten über das Abflussgeschehen der Gewässer gewonnen werden.

Hintergrundinformation:

Die Pegel dienen dem Schutz der Bevölkerung. Jede Bürgerin und jeder Bürger können sich über die „Meine Pegel“-App bei einem selbstgewählten Wasserstand informieren und alarmieren lassen.

(Pressemitteilung: Regierungspräsidium Tübingen)