Viele Menschen sind daran interessiert, neben ihrem Hauptberuf noch ein Nebeneinkommen zu erzielen. Die Chancen dafür stehen in der Regel gut, denn die Arbeitslosigkeit ist in Deutschland in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen, und viele Unternehmen suchen händeringend nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, mit denen sie freie Stellen besetzen können.
Das gilt für große Technologiekonzerne ebenso wie für kleine Handwerksbetriebe, für Kliniken und Pflegeheime ebenso wie für den Einzelhandel oder die Gastronomie. Wer auf der Suche nach einem Nebenjob ist, findet damit nahezu ideale Rahmenbedingungen vor. Denn das Angebot an potenziellen Nebenjobs ist heute wahrscheinlich größer als je zuvor, und viele Arbeitgeber bieten sogenannte Minijobs – offiziell als „geringfügige Beschäftigung“ bezeichnet – an.
Unkomplizierte Regelungen für alle Beteiligten
Ein Minijob bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einige Vorteile. „Mini“ bedeutet dabei vor allem, dass es sich insgesamt um einen „kleinen“ Job handelt, der nicht mit einem Vollzeitjob zu vergleichen ist. Dies kommt vor allem darin zum Ausdruck, dass der monatliche Verdienst die Grenze von 520 Euro nicht übersteigen darf, weshalb mitunter auch von einem 520-Euro-Job gesprochen wird.
Alternativ kann es sich auch um eine kurzfristige Beschäftigung handeln, die maximal an 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ausgeübt wird. Wer ein dauerhaftes Zusatzeinkommen anstrebt, wird sich in der Regel für einen 520-Euro-Job entscheiden. Wie hoch die Vergütung ausfällt, ist natürlich Verhandlungssache und variiert von Minijob zu Minijob. Dabei sind jedoch in jedem Fall die Vorschriften bezüglich des Mindestlohns einzuhalten, die für Minijobs ebenso gelten für alle anderen Beschäftigungsverhältnisse.
Es ist daher sinnvoll, sich anhand von einschlägigen Informationsquellen wie mindestlohn.expert über die aktuelle Höhe des Mindestlohnes und die wichtigsten damit zusammenhängenden Vorschriften zu informieren. Die Höhe der Vergütung ist bei der Festlegung des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit zu beachten. So dürfte die monatliche Arbeitszeit beispielsweise nicht mehr als 43,33 Stunden betragen, wenn bei einem Stundenlohn von 12 Euro die 520-Euro-Grenze nicht überschritten werden soll.
Wer einen Stundenlohn von 15 Euro erhält, darf dementsprechend monatlich nur 34,66 Stunden in seinem Minijob arbeiten. Attraktiv sind Minijobs für die Beteiligten vor allem wegen den vergleichsweise unkomplizierten Regelungen bezüglich der Steuern und Sozialabgaben. So sind die Beschäftigten nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und können sich zudem von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Die Arbeitgeber zahlen jeweils einen Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung, und darüber hinaus ist eine Pauschalierung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer möglich.
Nicht nur mehr Gehalt – positive Effekte eines Minijobs
Ein Minijob stellt natürlich in erster Linie eine vergleichsweise einfache Möglichkeit dar, das monatliche Haushaltseinkommen etwas aufzustocken und somit finanzielle Belastungen durch steigende Preise wenigstens teilweise zu kompensieren. Für die meisten Minijobber dürfte dies ein Hauptmotiv sein, außerdem lassen sich damit auch Mieterhöhungen ausgleichen.
Weitere Motive können das Ansparen von Beträgen für größere Anschaffungen oder zur vorzeitigen Tilgung von laufenden Krediten sein. Darüber hinaus kann ein Minijob jedoch noch weitere positive Effekte haben. Wer sich dafür nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, bewirkt damit zumindest eine geringfügige Erhöhung seiner in der hauptberuflichen Tätigkeit erworbenen Rentenansprüche.
Ein weiterer möglicher Vorteil ist die Chance, über einen Minijob Einblick in ein anderes Tätigkeitsgebiet beziehungsweise ein anderes Unternehmen zu erhalten. Dies kann vor allem hilfreich sein, wenn man sich beruflich neu orientieren und auf einen angestrebten Jobwechsel vorbereiten möchte.