Es ist Winter auf deutschen Straßen. Wer jetzt mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe von 60 Euro rechnen. Der ADAC erklärt, welche weiteren Regeln beachtet werden sollten und warum eine dicke Winterjacke die Sicherheit gefährden kann.
Auch wenn’s lästig ist: Bevor Sie losfahren sollten Sie das Auto komplett von Eis und Schnee befreien. Das ist vorgeschrieben und nur wer gute Sicht hat, kann auch schnell reagieren. Außerdem dürfen hinterherfahrende Autos nicht durch herabfliegenden Schnee oder Eis gefährdet werden. Sprich: Eiskratzer und Auto-Schneebesen gehören jetzt in jedes Fahrzeug, so der ADAC. Das Freikratzen eines „Gucklochs“ genügt nicht und wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet.
Unkenntliches Kennzeichen
Auch das Kennzeichen muss stets lesbar sein. Bei Bedarf muss auch während der Fahrt eine Pause eingelegt und das Kennzeichen gesäubert werden. Kommen Autofahrer dem nicht nach, droht ein Verwarnungsgeld von fünf Euro. Wird das Kennzeichen absichtlich unkenntlich gemacht, kann das ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs nach sich ziehen.
Motor warmlaufen lassen
Wer den Motor vor Fahrtantritt laufen lässt, um Scheiben leichter freikratzen zu können oder den Innenraum vorzuheizen, schadet der Umwelt und erhöht den Verschleiß des Pkw. Außerdem riskieren Autofahrer ein Bußgeld von 80 Euro wegen Verursachens vermeidbarer Abgasbelästigungen.
Jacke während der Fahrt ausziehen
Im Winter steigen viele Autofahrer mit dicker Daunenjacke oder Mantel ins Fahrzeug – doch das kann fatale Folgen haben. Ein im Crashtest simulierter Auffahrunfall bei nur 16 km/h zeigte, dass der Sicherheitsgurt tief in den Bauch schnitt. Das kann – bereits bei einem Auffahrunfall im Stadtverkehr – zu potenziell schweren Verletzungen an Organen wie Leber, Milz oder Darm führen.
Ursache: Die Wattierung der Winterjacke verhindert, dass der Gurt eng am Körper anliegt. Statt auf den Hüftknochen bei Erwachsenen oder den Oberschenkeln bei Kindern sitzt er zu hoch. Das ist ein Risiko bei Unfällen und sogar bei Notbremsungen.
Mit klobigem Schuhwerk sollten Autofahrende sich ebenfalls nicht ans Steuer setzen. Denn dicke Winterstiefel erschweren unter Umständen den feinfühligen Umgang mit Gas und Bremse
Bei Kindern Jacke öffnen
Auch wenn es beim Losfahren kalt ist, sollte eine (Winter-)Jacke vor der Fahrt ausgezogen werden, so der ADAC.
Besonders bei Kindern im Kindersitz ist Vorsicht geboten. Der Sicherheitsgurt sollte immer direkt am Körper anliegen. Wenn es sehr kalt ist, können Eltern beim Anschnallen des Kindes:
- die Jacke öffnen
- und unter dem Gurt hervorziehen
- oder besser ohne Jacke mit warmer, vorgewärmter Decke zudecken.
Überwintern mit Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nach Ablauf des Zulassungszeitraums nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen, hierzu gehört auch das Parken. Sie müssen daher jetzt im Winter auf reinem Privatgrund stehen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 40 Euro.