Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente
Ab Juli 2024 dürfen sich Betroffene auf mehr Geld freuen. (Bild: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf sich bald über Verbesserungen freuen. Ab Juli 2024 gibt es einen Zuschlag. Den bekommen aber nur die Personen, deren Rente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Rund 350.000 Menschen stellen jährlich in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Sie zu bekommen ist allerdings nicht so einfach. Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Umsetzung des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes tritt im Sommer dieses Jahres in Kraft. Zu rund drei Millionen Renten wird es laut der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschlag geben.

Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.

Es wird zwei Stufen geben

Alle Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung soll die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen:

  • Erste Stufe: Ab Juli 2024 soll zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen.
  • Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 soll der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe erfolgen. Eine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag ist nicht vorgesehen.

Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was Ihnen zusteht. Es befindet sich aktuell noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)