Auch für Kinder Schwere Neurodermitis? Eine Reha kann helfen

Schwere Neurodermitis? Eine Reha kann helfen
Ein oft quälender Juckreiz gehört für Neurodermitis-Patienten zum Alltag. (Bild: Christin Klose/dpa-tmn)

Deutsche Presse-Agentur

Ein höllischer Juckreiz, man möchte sich einfach nur die Haut wegkratzen: Neurodermitis ist eine Erkrankung, die viel Lebensfreude rauben kann. Wann eine Reha sinnvoll ist.

 Die Haut ist entzündet und juckt stark. Die Nächte bringen kaum Erholung, Energie für den Tag fehlt: Schränkt eine Neurodermitis den Alltag ein, kann eine Reha helfen. Darauf macht die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) aufmerksam.

Eine dermatologische Reha dauert in aller Regel drei Wochen. In dieser Zeit geht es nicht nur darum, die Erkrankung besser zu verstehen und Beschwerden zu lindern, zum Beispiel durch Schulungen zur Hautpflege. Patientinnen und Patienten sollen auch lernen, besser mit Juckreiz und Schmerzen umzugehen. Daher steht ebenso das Einüben von Entspannungstechniken oder von Kratz-Alternativen auf dem Plan.

Oft ist die Rentenversicherung die Anlaufstelle

Doch wie kommt man an eine Reha? In vielen Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger, etwa bei Erwerbstätigen. Dort stellen Betroffene den Antrag. Das geht auch online.

Da Neurodermitis oft schon in jungen Jahren auftritt, können auch erkrankte Kinder und Jugendliche einen Reha-Anspruch haben. Auch hier ist die Deutsche Rentenversicherung in aller Regel die Anlaufstelle.

Gut zu wissen: Ist das Kind noch nicht zwölf Jahre alt, darf eine Begleitperson mit zur Reha. Das kann ein Elternteil, aber auch der Großvater oder die Patentante sein – ein Verwandtschaftsverhältnis muss laut der Deutschen Rentenversicherung nicht bestehen.

Ein Muss: der Befundbericht

Die Chancen, dass eine Reha bei Neurodermitis bewilligt wird, stehen dann gut, wenn die ambulante Behandlung – etwa in der Hautarztpraxis – an ihre Grenzen kommt. Und auch dann, wenn die Erkrankung bereits die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt oder gefährdet, so die DDG.

Informationen und Einschätzungen dazu sollte der behandelnde Arzt oder die Ärztin im Befundbericht festhalten. Dabei handelt es sich um ein Formular, das dem Reha-Antrag beigelegt werden muss.