Verbraucherschutz Kündigung von Verträgen wird ab 1. Juli einfacher

Kündigung von Verträgen wird ab 1. Juli einfacher
Ab dem 1. Juli 2022 wird es für Verbraucher einfacher, voreilig geschlossene Verträge online zu kündigen.

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Die Kündigung von Verträgen und Abos wird jetzt leichter. Ab 1. Juli müssen die Anbieter online abschließbarer Verträge auf der Webseite einen Kündigungsbutton integrieren.


Handyverträge, Zeitschriftenabos oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Ein entgeltlicher langfristiger Vertrag lässt sich im Internet mit ein paar Klicks schnell abschließen. Genauso einfach muss aber auch die Kündigung möglich sein. Ab 1. Juli 2022 sind die Anbieter solcher online abschließbaren Verträge verpflichtet, einen Kündigungsbutton samt automatischer Eingangsbestätigung auf der Seite anzubieten. Das soll Verbrauchern lästiges Hinterhertelefonieren, recherchieren und Briefeschreiben ersparen. Jedes Unternehmen, dass die Möglichkeit bietet, online Verträge abzuschließen, muss nun über die eindeutig beschriftete Schaltfläche einen genau so einfachen Weg der Kündigung vorweisen. Der Kündigungsbutton ist ab dem 1. Juli verpflichtend. Andere Kündigungswege bleiben aber auch bestehen.

Plus an Verbraucherschutz auch für alte Verträge

„Mit diesem Plus an Verbraucherschutz wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und transparenter, ihre langfristigen Verträge zu verwalten – auch die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossenen Verträge“, erläuterte der Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

Die Regelung sei eine Maßnahme des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, das im August 2021 beschlossen wurde. Dabei seien auch weitere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt worden, so zum Beispiel eine kürzere Kündigungsfrist bei sich automatisch verlängernden Dauerschuldverhältnissen, wie die vom nun vorgestellten Kündigungsbutton erfassten Zeitschriftenabos oder Streamingdienste.

Zumindest für den Bereich der telefonisch verhandelten Gas- und Stromlieferverträge sei zudem eine sogenannte Bestätigungslösung erarbeitet worden, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher zum rechtswirksamen Vertragsschluss die vom Unternehmer an sie versandten Vertragskonditionen schriftlich bestätigen müssen. „Die nach und nach durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge eingeführten Regelungen kommen mit dem Kündigungsbutton nun zu voller Geltung“, sagte der Minister.


Mehr Freiheit in der Vertragsgestaltung

„Allerdings besteht noch Luft nach oben, was zum Beispiel eine Ausdehnung der Bestätigungslösung auf alle telefonisch besprochenen langfristigen Verträge betrifft“. Auch eine Verkürzung von Erstlaufzeiten langfristiger Verträge, von derzeit 24 auf zwölf Monate, würde Peter Hauk begrüßen. Eine weitere Überlegung sei die Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts bei im Laden abgeschlossenen langfristigen Verträgen.

„Der Kündigungsbutton ist ein gutes Beispiel, wie Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Freiheiten bezüglich ihrer langfristigen Verträge erhalten können. Es wäre zu begrüßen, wenn bezüglich langfristiger Verträge weitere Verbesserungen erzielt würden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einer flexibleren Vertragsverwaltung zu verhelfen und gleichzeitig mehr Wettbewerb zu ermöglichen“, betonte der Minister. Die neue Regelung zum Kündigungsbutton wird künftig unter § 312k im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sein.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg