BERLIN – Eltern sollen künftig deutlich einfacher Kindergeld erhalten. Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Auszahlung künftig weitgehend ohne Antrag ermöglichen soll.
Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten finanziellen Leistungen für Familien in Deutschland. Es wird monatlich als Steuervergütung ausgezahlt und von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit überwiesen.
Bereits seit 2024 können Eltern vorausgefüllte Anträge nutzen. Nach der Geburt eines Kindes erhalten sie dazu ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code, über den sie den Antrag einfacher stellen können. Künftig soll das Verfahren jedoch noch stärker automatisiert werden.
Auszahlung künftig ohne Antrag möglich
Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz im Jahr 2027 in Kraft treten. Die automatische Auszahlung des Kindergelds soll anschließend schrittweise eingeführt werden.
In einer ersten Phase soll das Kindergeld für weitere Kinder automatisch an Eltern ausgezahlt werden, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind erhalten. In einem zweiten Schritt soll das Verfahren auch für das erste Kind gelten.
Damit die Auszahlung ohne Antrag erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland leben. Außerdem muss eine Kontoverbindung bekannt sein und mindestens ein Elternteil im Inland arbeiten.
Steuer-ID ermöglicht automatisches Verfahren
Grundlage für das neue Verfahren ist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch nach der Geburt vergeben. Die Standesämter melden Geburten über die Meldebehörden an die Finanzverwaltung, die anschließend die Familienkasse informiert.
Für die automatische Auszahlung ist künftig lediglich eine hinterlegte IBAN erforderlich. Diese können Bürger bereits heute über das ELSTER-Portal oder die App „IBAN+“ an die Behörden übermitteln.
Das Verfahren folgt dem sogenannten Once-Only-Prinzip. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bestimmte Daten gegenüber Behörden nur noch einmal angeben müssen.
Weniger Bürokratie für Familien
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten durch das neue System jährlich rund 300.000 Erstanträge auf Kindergeld entfallen.
Sollten bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder der Familienkasse wichtige Angaben fehlen, erhalten Eltern weiterhin ein Begrüßungsschreiben und können einen vorausgefüllten Antrag ergänzen.
Auch künftig prüft die Familienkasse selbstverständlich, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die bestehenden Kontrollmechanismen bleiben bestehen, um ungerechtfertigte Auszahlungen zu verhindern.
Weitere Investitionen für Familien geplant
Neben der Vereinfachung beim Kindergeld plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Familien. Dazu gehören Investitionen in Kinderbetreuung, Bildung und Digitalisierung.
Von 2026 bis 2029 sollen jährlich rund eine Milliarde Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen. Zusätzlich sind 2,5 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen vorgesehen. Für Kinder- und Jugendhilfe stehen allein im Jahr 2026 weitere 1,1 Milliarden Euro bereit.
Darüber hinaus arbeitet das Bundesfinanzministerium daran, Verwaltungsverfahren insgesamt einfacher und verständlicher zu gestalten – etwa durch automatisierte Steuererklärungen und bürgerfreundlichere Formulierungen in amtlichen Schreiben.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)