Kennzeichen geklaut oder verloren – was nun?

Kennzeichen geklaut oder verloren – was nun?
Wenn das Kennzeichen fehlt, sollte schnell ein neues beantragt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. (Bild: Mark Hochleitner // iStock / Getty Images Plus)

Ob gestohlen oder verloren: Wer ohne Kennzeichen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Um ein neues Nummernschild zu erhalten, sind einige Gebühren Dokumente nötig. Wie Sie am besten vorgehen und was Sie brauchen, steht hier.

Laut ADAC werden in Deutschland rund 160.000 Kennzeichen gestohlen. Außerdem gehen auch immer wieder Nummernschilder verloren. Wenn Sie merken, dass ihr Kennzeichen fehlt, ist schnelles Handeln gefragt, denn Autofahren ohne Schilder ist nicht erlaubt. Ob das Kennzeichen verloren ging oder etwa geklaut wurde, spielt dabei keine Rolle – es kann ein Bußgeld von 60 Euro fällig werden.

Wurde das Kennzeichen gestohlen, drohen zudem zusätzliche Komplikationen: Wenn mit Ihrem Nummernschild Straftaten begangen werden, wie zum Beispiel ein Diebstahl, kann das auf Sie zurückfallen, wenn Sie den Verlust des Schildes noch nicht gemeldet haben.

Diebe nutzen geklaute Kennzeichen oft für Straftaten.
Diebe nutzen geklaute Kennzeichen oft für Straftaten. (Bild: Jens Rother // iStock / Getty Images Plus)

Wenn der Verlust auffällt: Die wichtigsten Schritte

Viele Polizisten sind zwar kulant, wenn man glaubhaft versichert, dass einem das Nummernschild gerade erst abhandengekommen ist und man nur noch schnell nach Hause fährt. Dennoch besteht natürlich kein Anspruch auf Nachsicht.

Sobald Sie bemerken, dass ihr Kennzeichen weg ist, sollten Sie daher schnellstmöglich tätig werden. Informieren Sie zuerst die Polizei. Hier können Sie eine Anzeige aufgeben, wenn das Kennzeichen geklaut wurde. Auch die Versicherung muss in Kenntnis gesetzt werden.

Wenn das Kennzeichen gekaut wurde, können Sie mit der polizeilichen Anzeigenbestätigung neue Schilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Ist das Nummernschild einfach verloren gegangen, sollte das übrige Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Anschließend können Sie ein neues Kennzeichen beantragen.

Für die Beantragung eines neuen Nummernschilds sind einige Dokumente nötig.
Für die Beantragung eines neuen Nummernschilds sind einige Dokumente nötig. (Bild: micha360 // iStock / Getty Images Plus)

Um ein neues Kennzeichen zu erhalten, braucht die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung

Altes Kennzeichen wird gesperrt

Die Zulassungsstelle teilt Ihnen anschließend ein neues Kennzeichen zu. Die bisherige Kombination ist dabei nicht mehr verfügbar. Sie wird aus Sicherheitsgründen für mehrere Jahre gesperrt, da Diebe geklaute Kennzeichen oft für weitere Straftaten wie Spritklau an der Tankstelle oder Verschiebung gestohlener Autos nutzen.

Kennzeichen im Ausland verloren? Fahrverbot droht

Wenn das Nummernschild im Ausland plötzlich fehlt, sollte man ebenfalls sofort die ansässige Polizei informieren. Ersatzschilder bekommt man im Ausland nicht. Sollten beide Schilder fehlen, darf das Auto nicht mehr gefahren werden. In diesem Fall ist das Abschleppen des Autos bis nach Hause nötig, um einer Geldbuße im Urlaubsland zu entkommen. Bei der Rückkehr nach Deutschland muss der Kennzeichenverlust anschließend erneut bei der örtlichen Polizei gemeldet werden.

Ohne Nummernschilder bleibt im Ausland nur das Warten auf den Abschleppdienst.
Ohne Nummernschilder bleibt im Ausland nur das Warten auf den Abschleppdienst. (Bild: Anna Ostanina// iStock / Getty Images Plus)

Die Kosten für ein neues Nummernschild

Je nach den individuellen Versicherungsbedingungen übernimmt die Kaskoversicherung eventuell die Kosten für die neuen Schilder. Diese belaufen sich auch bis zu 60 Euro für das Ausstellen eines neuen Kennzeichens und das Umschreiben der Fahrzeugpapiere. Dazu kommen noch etwa 30 Euro für die neuen Kennzeichen.

(Quellen: ADAC, Bußgeldkatalog / VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH)