Höhere Einkommensgrenzen bei Witwen- und Witwerrenten

Höhere Einkommensgrenzen bei Witwen- und Witwerrenten
Euroscheine mit Stempel mit der Aufschrift Witwenrente, Deutschland (Bild: picture alliance / blickwinkel/McPHOTO/K. Steinkamp | McPHOTO/K. Steinkamp)

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Berlin – Zum 1. Juli 2021 wurden die Einkommensgrenzen für Menschen, die eine Witwen- und Witwerrente beziehen, erhöht. Denn wer eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, bekommt sie nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigt. Liegt das Einkommen über diesem Freibetrag, wird es teilweise auf die Rente angerechnet.

Der monatliche Freibetrag richtet sich nach dem Wohnsitz und unterscheidet sich daher in Ost- und Westdeutschland

Ab Juli 2021 steigt er von 877 auf 883 Euro in den neuen Bundesländern. In den alten Bundesländern bleibt er wie im Vorjahr bei 903 Euro pro Monat, da sich hier die Berechnungsgrößen nicht geändert haben. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Rentenempfängers erhöht sich der monatliche Freibetrag aktuell um 191 Euro im Westen und um 187 Euro im Osten.

Durch die unterschiedlich hohen Freibeträge kann sich die Höhe der Rente bei einem Umzug zwischen den alten und neuen Bundesländern ändern. Fragen zu Auswirkungen eines Umzugs oder eines Hinzuverdienstes beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am kostenfreien Service-Telefon unter 0800 1000 4800.

(Quelle: Deutschen Rentenversicherung)