Ein Paar macht sich auf den Weg zum höchsten Gipfel Österreichs. Die Frau stirbt allein in der Dunkelheit, ihr Freund überlebt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Versäumnisse vor.
Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Frau auf dem Großglockner muss sich ihr Freund vor Gericht verantworten. An einem Wintermorgen im Januar 2025 waren die beiden zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Der heute 37-jährige Mann steht am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung vor Gericht.
Vor Prozessbeginn fand die Staatsanwaltschaft deutliche Worte. Der Angeklagte habe seine Freundin in der Nacht «schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert» knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, hieß es in einer Mitteilung.
Diese Fehler werden dem Freund der Toten vorgeworfen
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft beging der Alpinist mehrere schwere Fehler. So habe er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht ausreichend berücksichtigt und nicht für die notwendige Ausrüstung gesorgt.
Zudem habe er es versäumt, rechtzeitig am letzten möglichen Umkehrpunkt auf der Route abzubrechen, obwohl ein Wind mit bis zu 74 Kilometern pro Stunde eine gefühlte Temperatur von minus 20 Grad verursacht habe.
Als ein Polizeihubschrauber spätabends in der Dunkelheit zu dem Paar aufstieg, setzte der Mann keinen Notruf ab. Erst nach Mitternacht habe er die Alpinpolizei verständigt, danach aber nicht mehr auf Anrufe der Einsatzkräfte reagiert.
Die Argumente des Verteidigers
Nach Angaben seines Verteidigers ließ der Mann seine Freundin schließlich zurück, um selbst Hilfe zu holen. Der Anwalt wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Aus seiner Sicht handelte es sich um «einen tragischen Unglücksfall», wie die «Kleine Zeitung» aus einer Stellungnahme des Juristen an die Staatsanwaltschaft zitierte.
Demnach habe das Paar die Tour gemeinsam geplant und sich ausreichend vorbereitet gefühlt. Erst in der Nacht sei der Frau die Kraft ausgegangen.
Richter ist Alpin-Experte
Nun muss ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Verantwortung gezogen wird. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft. Für den Prozess war zunächst ein Verhandlungstag angesetzt. Da jedoch zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter – aussagen sollen, ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen.