Seit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 werden bei uns Renten nachgelagert besteuert. Das heißt für Rentner, dass sie eine Steuererklärung abgeben sollten. Wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt, ist sie notwendig.
Wie es von der Deutschen Rentenversicherung heißt, lag dieser Freibetrag im Jahr 2025 lag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Im Unterschied zum Arbeitgeber behält die Deutsche Rentenversicherung von der Rente keine Steuern ein, heißt es in einer Mitteilung.
Von der nachgelagerten Besteuerung betroffen sind neben der gesetzlichen Altersrente auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwer- und Waisenrente) und die Rürup-Rente.
Finanzamt erhält Daten von der Rentenversicherung automatisch
Bei Bedarf stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Bescheinigung hierfür aus. Darin enthalten sind alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können. Aufgrund der Neugestaltung der Vordrucke zur Steuererklärung und der automatischen Datenübertragung von der Rentenversicherung an das zuständige Finanzamt ist es aber nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen.
Hilfreich ist das Eintragen der Daten in Fällen, in denen eine elektronische Steuererklärung z.B. via Elster abgegeben wird, und vorab die mögliche Rückerstattung kalkuliert werden soll. Eine Notwendigkeit, die die Daten per Hand einzutragen, besteht jedoch nicht.
Bescheinigung kann angefordert werden
Rentenbeziehende, die schon einmal eine Information über die Meldung an die Finanzverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, erhalten die Bescheinigung in der Folge automatisch. Sie wird zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet. Wird die Bescheinigung erstmals benötigt, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.
Weitere Infos gibt`s in der kostenlosen Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht. Mehr unter www.deutsche-rentenversicherung.de
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung/Presse)