Entrümpelungen: Die Entsorgung von Wert- und Schadstoffen

Entrümpelungen: Die Entsorgung von Wert- und Schadstoffen
Alte Möbel, Elektrogeräte und sperrige Haushaltsgegenstände – bei einer Entrümpelung fällt schnell eine große Menge an Sperrmüll an, der fachgerecht entsorgt werden muss. (Bild: zepp1969 // iStock / Getty Images Plus)

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Entrümpelungen unterliegen in Deutschland einigen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere Aspekte wie die Sperrmüllentsorgung und Mülltrennung sind durch die Kommunen reguliert. Die Vorgaben werden meist von städtischen Entsorgungsbetrieben sowie den örtlichen Wertstoffhöfen umgesetzt. Worauf wir dabei achten sollten, schauen wir uns in diesem Artikel an.

Ausmisten: Ein Frage von Recht und Ordnung

Bei einer klassischen Entrümpelung fallen große Mengen an Müll und Wertstoffen an. Für die Entsorgung haben die Kommunen und Landkreise in Deutschland Rahmenbedingungen aufgelegt, die es ermöglichen, den Abfall sinnvoll zu trennen, zu recyclen oder gegebenenfalls über eine Halde oder Verbrennungsanlage zu entsorgen. Dabei wichtig: Bei einer Entrümpelung in Düsseldorf gibt es andere Regeln zu beachten, als zum Beispiel bei einer Entrümpelung in Bochum. Informationen zu den Entsorgungsoptionen jeder Stadt, können bei den örtlichen Bau- und Wertstoffhöfen eingesehen werden.

Fallstrick 1: Gewerbliche Entsorgung von Wertstoffen

Wer sich bei einer Entrümpelung nicht auf einen Profi verlässt, sondern selbst Hand anlegt, muss beachten, dass er die Entsorgung von Wert- oder Schadstoffen nur im Rahmen von haushaltsüblichen Mengen und als Privatperson vornehmen kann. Die Mengen sind dabei (insbesondere für Gefahrgüter) pro Person beschränkt. Häufig gilt eine Hängerladung oder eine Kofferraumladung als grober Richtwert.

Wer für sein Unternehmen die Entsorgung gewerblicher Abfälle und Wertstoffe plant, muss sich an eine Firma wenden, die diesen Service anbietet.

Fallstrick 2: Entsorgung von Schadstoffen oder belasteten Materialien

Niemand hantiert gerne mit gefährlichen Gütern. Fallen diese in einem privaten Haushalt an, können sie meist über den Wertstoffhof entsorgt werden. Das gilt zum Beispiel für:

  • Altbatterien
  • Lacke
  • Lösungsmittel
  • Altöl

Dennoch gibt es häufig lokale Einschränkungen bei der Annahme belasteter Abfälle. So ist nicht an jedem Standort der städtischen Wertstoffhöfe auch eine Entsorgung von Altöl möglich. Auch hier empfehlen wir vorher eine Recherche auf der Website der jeweiligen Annahmestelle.

Vorsicht bei Mineralfasern und imprägnierten Hölzern!

In einigen Annahmestellen ist es nicht möglich, Mineralfaser-Reste zu entsorgen. Diese sind krebserregend und müssen von einem spezialisierten Verwerter entgegengenommen werden. Dasselbe gilt für Hölzer, die mit Teer imprägniert wurden – zum Beispiel Stücke von Bahnschwellen.

Fallstrick 3: Sperrmüll entsorgen

Bei einer Entrümpelung fallen eher selten Schadstoffe in großen Mengen an. Was immer in horrenden Mengen da ist: Sperrmüll. Sperrige Möbel und andere ausladende Einrichtungsgegenstände sind vor allem für Personen ohne Auto nicht leicht zu entsorgen. In Deutschland kann daher bei den Kommunen ein Termin für eine Sperrmüllabholung vereinbart werden.

An einigen Orten Deutschlands ist das bis zu drei mal im Jahr kostenlos möglich. Wieder andere Kommunen verlangen für die Terminierung eine Aufwandsentschädigung. Wichtig in jedem Fall: Es muss zuvor angegeben werden, was entsorgt werden soll. Am Abfuhrtermin werden dann nur die angemeldeten Sperrgüter von dem Entsorgungsbetrieb mitgenommen.

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll sind große und sperrige Einrichtungsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe und Zusammensetzung nicht über den Restmüll, die Wertstofftonne oder den Papiermüll entsorgt werden können. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft wird Sperrmüll recycelt.

Kein SperrmüllSperrmüll
X Geschirr
X Feuerlöscher
X Dämmmaterialien
X Altkleider
X Altgeräte
X Farbeimer
X Batterien
X Autoreifen
X Bauschutt
Kissen, Bettdecken, Matratzen
Bettgestelle
Sofas
Teppiche
Tische
Stühle
Schränke
Koffer
Musikinstrumente