Die Grillsaison 2023 ist offiziell eröffnet!

Raus mit dem Grill! Die Grillsaison ist eröffnet.
Raus mit dem Grill! Die Grillsaison ist eröffnet. (Bild: Pexels)

Auch wenn der 1. Mai rein wettertechnisch noch nicht wirklich zum ersten Angrillen zu gebrauchen war: Die Grillsaison 2023 ist spätestens seit diesem Wochenende endgültig eröffnet. Ab jetzt ist wieder bei jedem Einkauf ein Sack Grillkohle im Einkaufswagen Pflicht!

Aber wo, wie oft und wie lange darf eigentlich gegrillt werden? Gerade wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss Rücksicht auf die Nachbarn und bestimmte Ruhezeiten nehmen. Wir haben alle wichtigen „Grillregeln“ für sie zusammengetragen, damit es im Sommer keinen Ärger mit den anderen Hausbewohnern gibt.

Grillen im eigenen Garten – was ist zu beachten?

Wer einen eigenen Garten besitzt, der kann grundsätzlich so oft grillen wie er möchte. Aber natürlich gilt diese Aussage immer nur dann, wenn keine Nachbarn oder Anwohner durch das Grillen im eigenen Garten belästigt werden. Das heißt konkret, dass sich umliegende Anwohner durch das Grillen im Garten nicht gestört fühlen dürfen (Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme). Jedoch lässt sich bereits erahnen, dass es sich hierbei um ein recht unklar definiertes Gebot handelt. Es gibt keine klare Definition, wann Grillen tatsächlich und objektiv stört und somit unter das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahem fällt.

Auch was die Grillzeiten angeht, gibt es klare Vorschriften: In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr ist das Grillen im eigenen Garten untersagt.
Auch was die Grillzeiten angeht, gibt es klare Vorschriften: In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr ist das Grillen im eigenen Garten untersagt. (Bild: Pexels)

Grundsätzlich ist stets darauf zu achten, dass es zu keiner allzu großen Rauchentwicklung kommt. Denn dies kann als Verletzung des Immissionsschutzgesetzes ausgelegt werden und somit problematisch für den Griller werden. Obwohl beim Grillen kein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand zum Nachbarn/Nachbargrundstück eingehalten werden muss, sollte ein Grill trotzdem immer mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn entfernt aufgestellt werden. Zu Gebäuden mit einer Außenwand aus brennbaren Baustoffen wie Holz oder Zelten, muss zudem stets ein Mindestabstand von acht Metern eingehalten werden.

Auch was die Grillzeiten angeht, gibt es klare Vorschriften: In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr ist das Grillen im eigenen Garten untersagt. Diese Vorschrift ist an die allgemein geltende Nachtruhe in Deutschland angelehnt. Denn in den meisten Fällen entsteht beim geselligen Grillen im Garten auch ein gewisser Lärmpegel, welcher ab 22 Uhr ebenfalls untersagt ist.

Grillen auf Balkonien – auf den richtigen Grill/Nachbarn kommt es an

Wer keinen eigenen Garten hat aber im Sommer dennoch regelmäßig grillen möchte, kann dies grundsätzlich auch auf dem Balkon oder der Terrasse machen. Denn Grillen gilt als „sozialadäquate Handlung“ und muss somit auch als solche geduldet werden. Jedoch gibt es hier selbstverständlich noch ein paar kleine Regeln zu beachten. Egal ob Mieter oder Wohnungsbesitzer: Gegrillt werden darf immer nur dann, wenn dies laut Hausordnung nicht verboten ist. Zusätzlich kann einem Mieter das Grillen auf dem Balkon/der Terrasse auch durch den Mietvertrag untersagt werden. Also lieber noch mal einen kurzen Blick in den Mietvertrag werfen, bevor der Grill angezündet wird.

Wenn Hausordnung und Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon nicht untersagen, gilt es, genauso wie beim Grillen im Garten, einiges zu beachten.
Wenn Hausordnung und Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon nicht untersagen, gilt es, genauso wie beim Grillen im Garten, einiges zu beachten. (Bild: Pexels)

Wenn Hausordnung und Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon nicht untersagen, gilt es, genauso wie beim Grillen im Garten, einiges zu beachten. Je weiter oben sich die Wohnung eines Grillers befindet, desto unproblematischer wird es in der Regel. Denn wer auf dem Balkon mit Holzkohle grillt, hat in erster Linie mit dem Problem der Rauchbeeinträchtigung zu kämpfen. Da sich Balkone zumeist in geringem Abstand unter- und übereinander befinden, bekommen die Nachbarn quasi immer und unfreiwillig größere Mengen Rauch ab.

Gerade bei geöffneten Fenstern, was bei gutem Wetter zumeist der Fall sein dürfte, zieht der Rauch dann auch in die Nachbarwohnungen. Dies gilt dann als rücksichtloses Verhalten und verstößt ebenfalls gegen das Immissionsschutzgesetz. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für alle Balkongriller, einen Gas- oder Elektrogrill zu benutzen. Und regelmäßiges Grillen im Idealfall mit den umliegenden Nachbarn vorher abzusprechen. So können Reklamationen und kräftezehrende Nachbarschaftstreits vermieden werden. Und wer ganz sicher sein will das es keinen Ärger mit den Nachbarn gibt, der lädt diese ganz einfach zum Grillen zu sich ein.

Grilltrends 2023

Wenn alle Grill-Vorschriften eingehalten sind und einem gemütlichen Grillfest tatsächlich nichts mehr im Wege steht, bleibt noch die Frage nach dem passenden Grillgut. Hierzu lässt sich sagen, dass auch in diesem Jahr Fleisch die Nummer Eins auf dem Grill bleibt. Ob Dry Aged Beef, Iberico-Schwein oder Rib Eye Steak – auf den Grill kommt alles was schmeckt!

Diese Saison ist Veggie-Grillen im Trend.
Diese Saison ist Veggie-Grillen im Trend. (Bild: Pixabay)

Aber auch Vegetarier kommen immer mehr auf ihre Kosten – Gemüse darf bei keinem Grillfest mehr fehlen. „Veggie-Grillen“ ist diesen Sommer so angesagt wie nie zuvor. Besonders beliebt hierbei: Paprika, Zucchini oder Tomaten. Neben diesen Klassikern eignen sich aber auch Süßkartoffeln, Porree oder Karotten hervorragend für den Grill. Wichtig hierbei: Die Wurzeln vor dem Grillen nicht entfernen, da diese für einen leicht rauchigen Geschmack sorgen.

Für den kreativen Karotten-Hotdog werden die Karotten bereits einen Tag zuvor geschält, leicht gesalzen und in einem Gefrierbeutel in die Tiefkühltruhe gelegt. Vor dem Grillen werden sie dann wieder aufgetaut, ein paar Minuten bei mittlerer Hitze auf den Grill gelegt und anschließend mit Krautsalat, Röstzwiebeln und Senf im Brötchen serviert. Fertig ist der vegetarische Hotdog.